Tatzeit: 04.12.2020, 00:05 Uhr Tatorte: Hamburg-Rahlstedt, Stein-Hardenberg-Straße
Zivilfahnder des Polizeikommissariats 38 haben in der vergangenen Nacht in Rahlstedt zwei Jugendliche und einen Heranwachsenden vorläufig festgenommen. Neben Fahren ohne Fahrerlaubnis und Besitz von Betäubungsmittel kommen zwei der vorläufig Festgenommenen auch für einen Einbruch in Betracht.
Zivilfahnder entschlossen sich um Mitternacht in der Stein-Hardenberg-Straße einen mit drei Personen besetzten Opel Corsa zu kontrollieren. Als sie offenbar als Polizeibeamte erkannt worden waren, beschleunigte der Fahrer und flüchtete mit dem Pkw bis in die Bargteheider Straße. Hier stellten die Fahnder den Opel auf einem Supermarktparkplatz, verhinderten eine fußläufige Flucht der drei Insassen und nahmen sie vorläufig fest.
Erste Ermittlungen ergaben, dass die am Opel angebrachten Kennzeichen als gestohlen gemeldet waren. Der Fahrer des Opels, ein 18-jähriger Deutscher, ist zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand mutmaßlich während der Fahrt unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und am Polizeikommissariat 38 durchgeführt. Anschließend wurde er mangels Haftgründen entlassen.
Die Eigentumsverhältnisse des Pkw konnten zunächst nicht geklärt werden und sind Bestandteil der weiteren Ermittlungen.
Bei einem weiteren Insassen handelte es sich um einen 17-jährigen Deutschen, der nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen entlassen wurde.
Der dritte Insasse, ein 16-jähriger Deutscher, hatte Marihuana bei sich. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt.
Der 16-Jährige und der 18-Jährige stehen zudem im Verdacht, in der Nacht vom 26. auf den 27. November einen Einbruch in einem Jugendzentrum in der Ahrenshooper Straße mit erheblichem Vandalismus begangen zu haben. Auf den an dem Tatort gesicherten Videoaufzeichnungen ist der 16-Jährige als einer der Tatverdächtigen zu erkennen. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des 16-Jährigen stellten die Beamten Beweismittel sicher. Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen wurden er an den Erziehungsberechtigten übergeben.
Ri.
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