Polizeikontrollen zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung und dem Alkoholverbot

Gießen:

Seit gestern gilt in Gießen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung sowie ein ganztägiges Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Da die Sieben-Tag-Inzidenz bereits seit drei Tagen über 200 liegt, tritt die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen seit Sonntag in Kraft. Die Polizei wird in den kommenden Tagen im Rahmen der Amtshilfe und zur Unterstützung des Ordnungsamtes/Gesundheitsamtes verstärkt insbesondere in den Abendstunden Kontrollen durchführen. Nicht nur die Ausgangsbeschränkung, die zwischen 21.00 und 05.00 Uhr gilt, wird überprüft, sondern auch das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.

Kommunikative Lösung bei Verständnis - konsequente Ahndung bei Uneinsichtigen

Die Gießener Polizei verfolgt bei ihren Einsätzen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung und dem Allkohlverbot in der Öffentlichkeit einen kommunikativen Ansatz und baut in Gesprächen auf die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Wo sie jedoch auf Unverständnis und Ignoranz treffen, schreiten die Kolleginnen und Kollegen konsequent ein und ahnden Verstöße gegen die geltenden Regeln.

Sabine Richter

Pressesprecherin

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