201228 – 1319 Frankfurt: Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Frankfurt und der Frankfurter Polizei anlässlich des Jahreswechsels

(wie) Im Gegensatz zu den Vorjahren stellt sich der diesjährige Jahreswechsel für die Frankfurterinnen und Frankfurter wesentlich anders dar. In Zeiten einer Pandemie mit anhaltend hohen Infektionszahlen sind auch an Silvester bestimmte Regelungen zu beachten.

Die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum gelten uneingeschränkt auch an Silvester: Hö;chstens fünf Personen aus zwei Hausständen, dazugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.

Seit dem 16. Dezember 2020 gilt ein Alkohol- und Feierverbot im öffentlichen Raum.

An publikumswirksamen Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Die Stadt Frankfurt hat festgelegt, dass das Verbot für folgende Bereiche in der Zeit vom 31.12.2020, 18:00 Uhr, bis zum 01.01.2021, 03:00 Uhr, gilt:

   - innerhalb des äußeren Anlagenringes,
   - am nördlichen Mainufer zwischen der Friedensbrücke und der 
     Honsellbrücke/der Osthafenbrücke (bestehend aus den südlichen 
     Gehwegen der Verkehrsanlagen Mainkai und Untermainkai, sowie dem
     vorhandenen Tiefkai und den Grünanlagen), einschließlich 
     Hafenpark und Skaterpark,
   - am südlichen Mainufer zwischen der Friedensbrücke und der 
     Flößerbrücke (bestehend aus dem nördlichen Gehweg der 
     Verkehrsanlage Schaumainkai sowie dem vorhandenen Tiefkai und 
     den Grün¬anlagen),
   - in Alt-Sachenhausen mit der Großen Rittergasse, Kleinen 
     Rittergasse, Frankensteiner Straße, Paradiesgasse mit 
     Paradieshof, Klappergasse, Neuer Wall, Affentorplatz, 
     Elisabethenstraße, Deutschherrnufer zwischen Walter-Kolb-Straße 
     bis einschließlich des Frankensteiner Platzes, der 
     Dreieichstraße zwischen Deutschherrnufer und Willemerstraße und 
     der Willemerstraße von der Dreieichstraße bis einschließlich des
     Affentorplatzes,
   - am Hauptbahnhof mit Bahnhofsvorplatz und Bahnhofsviertel im 
     Bereich von Hafenstraße, Mainzer Landstraße, 
     Taunusanlage/Gallusanlage/Untermainanlage und 
     Mainufer/Forellenweg,
   - am Südbahnhof mit Vorplatz und Diesterwegplatz im Bereich von 
     Hedderichstraße, Diesterwegstraße, Stegstraße, Brückenstraße und
     Fortführung der Hedderichstraße,
   - am Schweizer Platz im Bereich von Schneckenhofstraße, Schweizer 
     Straße, Oppenheimer Landstraße, Gutzkowstraße, Diesterwegstraße,
     Fortführung der Schweizer Straße und Fortführung der Oppenheimer
     Landstraße,
   - am Carlo-Schmid-Platz und Bockenheimer Warte im Bereich von 
     Gräfstraße, Gabriel-Riesser-Weg, Bockenheimer Landstraße und 
     Fortführung der Gräfstraße,
   - am Matthias-Beltz-Platz im Bereich von 
     Neuhofstraße/Egenolffstraße und Friedberger Landstraße, 
     Friedberger Platz im Bereich von Rotlintstraße, 
     Günthersburgallee, Bornheimer Landstraße und Friedberger 
     Landstraße und Luisenplatz im Bereich von Luisenstraße, 
     Heidestraße, Bornheimer Landstraße, Fortführung der Luisenstraße
     und Fortführung der Bornheimer Landstraße sowie der Friedberger 
     Landstraße zwischen Matthias-Beltz-Platz und Friedberger Platz 
     sowie der Bornheimer Landstraße zwischen Friedberger Platz und 
     Luisenplatz,
   - in Höchst im Bereich zwischen Leunastraße, Bolongarostraße, 
     Mainberg bis zu den Liegenschaften Kranengasse 7/Seilerbahn 2 
     und des Mainufers,
   - in der Berger Straße zwischen Friedberger Anlage und Gronauer 
     Straße,
   - in der Platensiedlung im Bereich von Stefan-Zweig-Straße/Abfahrt
     von der Rosa-Luxemburg-Straße, Sudermannstraße und der 
     Franz-Werfel-Straße und
   - in der Karl-Kirchner-Siedlung im Bereich von Homburger 
     Landstraße, Weilbrunnstraße, Kantapfelstraße und Obere 
     Kreuzäckerstraße. 

Neben diesen, durch die Allgemeinverfügung festgelegten speziellen Feuerwerksverbotszonen, ist das öffentliche Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel wegen erhöhter Brandgefahr grundsätzlich auch in anderen städtischen Bereichen unzulässig. Nach der bundesweit geltenden Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe, das sind mindestens 200 m, von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, hierzu zählen Fachwerkhäuser aber auch der Zoo, unzulässig.

Die Stadt Frankfurt und die Frankfurter Polizei werden die Kontaktbeschränkungen und die Verbote im öffentlichen Raum entsprechend kontrollieren, deren Einhaltung gewährleisten und festgestellte Verstöße konsequent ahnden.

Die Frankfurter Polizei hat eine temporäre und mobile Videoüberwachung an der Hauptwache, dem Mainkai und auf dem Römerberg eingerichtet, u.a. um die Einhaltung der Verordnungen zu überwachen.

Während des Jahreswechsels werden in der Zeit vom 31.12.2020, 20:00 Uhr, bis 01.01.2021, 03:00 Uhr, der Hohlbeinsteg und der Eiserne Steg einschließlich der Brückenköpfe komplett gesperrt. Es kann anlassbezogen zu Straßensperrungen kommen.

Der Frankfurter Polizeipräsident Gerhard Bereswill appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: "Nach Monaten der Einschränkungen durch die Pandemie kann ich durchaus verstehen, dass man nach Weihnachten auch Silvester mit seiner Familie, seinen Freunden und Bekannten feiern will. Jedoch bleibt die Bewältigung der Pandemie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier ist jeder von uns gefragt, sich verantwortungsvoll an die bestehenden Verordnungen zu halten. Die Frankfurter Polizei wird flexibel für den Jahreswechsel aufgestellt sein, dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf Örtlichkeiten, von denen wir aus Erfahrung wissen, dass sich dort viele Menschen versammeln werden. Wir haben das Stadtgebiet in Sektoren eingeteilt und werden an bekannten und erkannten Stellen deutlich Präsenz zeigen. Gerade vor dem aktuellen Hintergrund kann man von einer dynamischen Lage in der Silvesternacht ausgehen, deswegen spielt eine hohe Flexibilität in unserem Einsatzkonzept eine wichtige Rolle. In enger und kollegialer Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main werden wir einen sicheren Jahreswechsel gewährleisten. Wie in den vergangenen Jahren bin ich dankbar über die personelle Unterstützung der Stadt Frankfurt. Wir wollen zusammen mit Augenmaß vorgehen und auf Kommunikation setzen. Gleichwohl werden wir konsequent gegen Straftaten sowie Verstöße gegen die Allgemeinverfügung vorgehen. Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit an die Frankfurter Polizeireviere und den Notruf wenden."

Sicherheitsdezernent Markus Frank: "Die diesjährige Silvesternacht wird unter anderen Rahmenbedingungen als wir sie kennen, stattfinden. Wie aber in den vergangenen Jahren auch, wird die Stadtpolizei als Bestandteil der Frankfurter Sicherheitsarchitektur ihren Teil dazu beitragen, dass die Frankfurterinnen und Frankfurter den Jahreswechsel sicher begehen können."

Wie schon in den vergangenen Jahren werden die Maßnahmen der Landespolizei im Innenstadtbereich durch die Stadtpolizei unterstützt. So werden die eingesetzten Stadtpolizistinnen und Stadtpolizisten die Einhaltung der erlassenen Allgemeinverfügung für Silvester mit sicherstellen, aber natürlich auch die sonstigen derzeit gültigen Verordnungen und Verfügungen überwachen. Dazu werden die zugeteilten Einsatzabschnitte permanent bestreift, um bei möglichen Gefahren sofort einschreiten zu können. Zusätzlich ist die Innenstadtwache in der Hauptwache Anlaufstation für Hilfesuchende.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Internetportale von Mainziel (www.mainziel.de), des rmv (www.rmv.de) sowie der VGF (www.vgf-ffm.de) hingewiesen.

Über den bekannten Twitter-Account @Polizei_Ffm werden in der Silvesternacht aktuelle Informationen veröffentlicht.

Für Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind darüber hinaus Pressesprecher der Polizei unter der Mobilnummer 0173/659 7906 erreichbar.

Die Stadt Frankfurt und die Frankfurter Polizei wünschen allen einen sicheren und guten Rutsch in das neue Jahr.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm