++ Polizei & Feuerwehr geben Hinweise und Sicherheitstipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerk – auch, wenn dieses Jahr alles etwas anders ist ++

++ Polizei & Feuerwehr geben Hinweise und Sicherheitstipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerk - auch, wenn dieses Jahr alles etwas anders ist ++

Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr bundesweit verboten worden, doch manch einer hat vielleicht noch Feuerwerkskörper vom vergangenen Jahr aufgehoben oder vor dem Verbot etwas eingekauft.

Daher bitten Polizei und Feuerwehr auch in diesem Jahr, die Vorschriften für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten, damit das Silvesterfeuerwerk ein schönes Erlebnis zum Abschluss des Jahres bleibt und nicht mit Verletzungen und Verbrennungen endet

Was für die einen faszinierend ist, wird für andere leicht zum Albtraum. Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei an Silvester Hochbetrieb. In den letzten Jahren gab es immer wieder auch Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt werden.

Nicht nur beim Feuerwerk um Mitternacht, sondern auch bei der Silvesterparty in den eigenen vier Wänden kann schnell ein Brand entstehen. Besonders beliebt bei der Party daheim ist das Funken sprühende Tischfeuerwerk. Beim Abbrennen muss jedoch darauf geachtet werden, dass das "Highlight" des Abends auf einer feuerfesten Unterlage steht. Außerdem: "Unbedingt auf die richtige Sicherheitsklassifizierung achten und das Feuerwerk vor leicht entzündlichen Materialien wie beispielsweise Girlanden und Luftschlangen fern halten", warnen Experten der Feuerwehr. Alkoholisierte Personen sollten den Umgang mit Böllern, Kanonenschlägen und Raketen unbedingt vermeiden und das Anzünden der Feuerwerkskörper anderen überlassen. Vor dem Zünden der Silvester-Knaller ist es zudem ratsam, die Gebrauchsanweisung sorgfältig zu lesen.

Nicht zugelassene und gefälschte Feuerwerkskörper gelangen zunehmend durch illegale Einfuhr nach Deutschland. Zu kurze Zündschnüre oder eine mangelhafte Verarbeitung sind nur einige Gründe für die Gefährlichkeit der Billigware. Generell sollte nur Feuerwerk mit der Zulassung von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gekauft werden. Die auf dem Feuerwerkskörper aufgedruckte "BAM-Zulassungsnummer" und eine seriöse Bedienungsanleitung zeichnen ein sicheres Feuerwerk aus. Das Angebot an Feuerwerkskörpern ist reichhaltig. Tüftler sollten deshalb auf "Basteleien" verzichten, denn das Hantieren mit Schwarzpulver ist hochgefährlich. Was unterschätzt wird: Bereits durch Stöße, Reibung, Elektrostatik oder jede Art von Zündquellen kann es zu explosiven Reaktionen kommen. Deshalb nur so viel Pyrotechnik kaufen, wie an Silvester auch abgebrannt wird. Die gekauften Feuerwerkskörper sollten dann an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Vorsicht: Ungeprüfte "Billig-Böller" oder selbst gebastelte Silvester-Kracher sind lebensgefährlich!

Beim Abfeuern gilt: Feuerwerkskörper nie auf Menschen richten, Raketen und Böller immer im Freien und niemals aus der Hand abbrennen. Außerdem dürfen Raketen grundsätzlich nur senkrecht und aus sicheren Behältern abfeuert werden, wie bspw. aus leeren Flaschen im Getränkekasten. Sie dürfen niemals in geschlossenen Räumen gezündet werden. Falls Feuerwerkskörper einmal versagen, sollte man niemals versuchen, sie erneut zu zünden. Blindgänger lieber liegen lassen und zur Sicherheit mit einem Wassereimer löschen

Neben Verbrennungen ist die zweithäufigste Verletzung beim Feuerwerk der Hörschaden. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, da der Schaden wegen der kurzen Dauer des Geräusches oft nicht als schmerzhaft empfunden wird. "Doch explodierende Feuerwerkskörper erreichen in einem Umkreis von 2 Meter einen Lärmpegel von bis zu 160 dB im Spitzenwert. Der entstandene Hörschaden wird dann oft erst später bemerkt. Zu den längerfristigen Schäden zählen irreparable Hörschäden wie Knalltraumata, Trommelfellperforation oder Hörstürze (Tinnitus)", so Experten der Feuerwehr weiter. Besonders gefährdet sind Kinder. Die Feuerwehr appelliert: "Schützen Sie daher Ihre Kinder und Ihr eigenes Gehör mit Gehörschutz wie etwa Ohrstöpsel."

Insbesondere in Städten kommt es zum Jahreswechsel zu zahlreichen Balkonbränden. Daher sollte der Balkon schon vor dem Silvester-Feuerwerk um Mitternacht frei von brennbaren Gegenständen gehalten werden. Außerdem: Fenster, Dachluken sowie Terrassen- und Balkontüren in der Silvesternacht schließen, so dass keine abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung kommen können.

Auch zum Umgang mit Leuchtmunition aus Schreckschusswaffen gibt es wichtige Tipps: Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus erwerbserlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist vom eigenen eingezäunten Grundstück ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis zulässig. Dies gilt allerdings nur dann, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit - also Schießen senkrecht nach oben und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten - entspricht. Wer zur Silvesterfeier bei einem Bekannten eingeladen ist, darf auch vom dortigen Grundstück geschossen werden, wenn der Inhaber des Hausrechts hierfür seine Zustimmung erteilt. Ist die Verwendungssicherheit nicht gegeben, muss das Schießen grundsätzlich unterbleiben, da eine Gefährdung Dritter nicht ausgeschlossen ist.

In allen anderen Fällen ist das Schießen mit erwerbserlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb einer genehmigten Schießstätte auch an Silvester grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Erlaubnisinhaber eines Kleinen Waffenscheins, da die Erlaubnis lediglich zum Führen der Waffe, aber nicht zum Schießen außerhalb von Schießstätten berechtigt.

Mit Feuerwerkskörpern darf nicht nach Personen geworfen oder geschossen werden. Bei Bränden und anderen Notsituationen sollte der Notruf 112 gewählt werden. "Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden", weiß die Polizei. Außerdem können zivilrechtlich Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Für Kinder und Jugendlich sind Eltern oder andere Aufsichtspflichtige mitverantwortlich.

Für einen entspannten Jahreswechsel hier einige Sicherheitstipps:

   - Nicht nur zum Schutz vor Wind und Wetter, sondern auch für die 
     Sicherheit, sollte auf die richtige Kleidung geachtet werden. 
     Gerade Fleece und Kunststoffgewebe sind leicht entflammbar und 
     sollten deshalb nicht getragen werden. 
   - Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
     Brandgefahren. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht 
     entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen 
     geschlossen werden. 
   - Die Gebrauchsanweisung eines Feuerwerkskörpers vor dem Gebrauch 
     genau durchlesen. 
   - Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden. Raketen 
     nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos 
     und Gebäuden zünden. Zudem sollten Raketen aus großen Flaschen, 
     die in Kästen stehen, gestartet werden. 
   - Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch 
     einmal anzünden. 
   - Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 01. Januar abgebrannt 
     werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und 
     Signalwaffen nur vom 31.12., 15.00 Uhr, bis zum 01.01., 05.00 
     Uhr, verschossen werden. 
   - Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht 
     zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper. 
   - Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar 
     noch fahrende Fahrzeuge geworfen werden. 
   - Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf 
     Personen "schießen". 
   - Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen 
     lassen und dabei beaufsichtigen. 

Parallel verweist die Polizei auf das absolute "Böllerverbot" in bestimmten Bereichen:

Grundsätzlich ist es verboten, Feuerwerk jeder Kategorie in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie von Kirchen abzubrennen. Das Verbot gilt auch in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Wegen der erhöhten Brand- und Verletzungsgefahr haben mehrere Städte und Gemeinden in der Region das Abbrennen von Feuerwerk untersagt, unter anderem gilt ein Verbot für Teile der Lüneburger Innenstadt, dem Kalkberg sowie in Lüchow.

Corona-bedingt gibt es weitere Verbotszonen, die den Verfügungen der entsprechenden Landkreise zu entnehmen sind.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Antje Freudenberg
Telefon: 04131-8306-2515
Mobil: 01520-9348988
E-Mail: pressestelle@pi-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/