Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr
In den frühen Morgenstunden des heutigen Tages wurde auf der Bundesautobahn 11 in Pomellen ein 39-jähriger Pole angehalten und kontrolliert. Er wollte mit seinem Fahrzeug nach Polen ausreisen. Bei der Kontrolle nahmen die Beamten Alkoholgeruch wahr. Es wurde ein Atemalkoholwert von 0,78 Promille festgestellt. Des Weiteren ergab die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Lübeck zur Festnahme/ Strafvollstreckung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Pole war 2018 zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 930 EUR verurteilt worden. Da die Person über keine Barmittel verfügte und eine Einlieferung in die JVA Stralsund aufgrund der aktuellen Corona-Lage nicht möglich war, wurde Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwältin gehalten. Diese wies eine Einlieferung in die JVA Lübeck an. Dort muss er nun 31 Tage Freiheitsstrafe absitzen.
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