Elmshorn – Alkoholkonsum und ohne M-N-S im Bahnhof
Gestern Nachmittag und in den Abendstunden wurde die Bundespolizei am Bahnhof Elmshorn mehrfach auf Personen aufmerksam, die sich nicht an die Regeln bzw. Verfügungen zur Eindämmung der Coronapandemie hielten.
Gegen 16:15 Uhr sprachen Bundespolizisten einen 54-jährigen Mann an, der bereits mehrere Flaschen Alkohol vor sich aufgebaut hatte um diese auszutrinken. Sie wiesen ihn darauf hin, dass der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit nicht gestattet sei. Daraufhin gab der Mann zu verstehen, dass er dann lieber sein mitgeführtes Heroin konsumieren wolle.
Bei einer anschließenden Durchsuchung konnten allerdings keine Drogen aufgefunden werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,26 Promille. Der 54-Jährige erhielt für den Bereich des Bahnhofs einen Platzverweis.
Ca. zwei Stunden später wurden die Bundespolizisten auf einen 45-jährigen Mann aufmerksam, der versuchte, Bahntickets zu verkaufen. Bevor es zu einer strafbaren Handlung kam erhielt auch er einen Platzverweis und verließ den Bahnhof.
Um 20:00 Uhr trafen die Beamten auf einen 49-jährigen Mann, der im Bahnhof Alkohol trank und auch nach mehreren Hinweisen nur widerwillig seinen M-N-S tragen wollte. Da er auch nach Belehrung uneinsichtig in Zusammenhang mit den Coronaschutzmaßnahmen blieb, wurde auch gegen ihn ein Platzverweis ausgesprochen und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gefertigt.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei darauf hin, dass in Schleswig-Holstein für bestimmte Gebiete/Plätze einschließlich der Bahnhöfe und Bahnhaltepunkte die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken im öffentlichen Raum ist verboten. Ein Zuwiderhandeln kann von der Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- bis 1000,- Euro geahndet werden.
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