Festnahme nach Falschgeldsicherstellung
15.02.2021, PP Oberbayern Süd
Festnahme nach Falschgeldsicherstellung
ROHRDORF, LKR. ROSENHEIM. Zollbeamte konnten am Samstag, 13.02.2021, gegen 14.00 Uhr auf der BAB A 8 einen in Österreich lebenden türkischen Staatsangehörigen mit mehreren tausend Euro Falschgeld festnehmen. Die Kripo Rosenheim hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Gegen den Tatverdächtigen erging Haftbefehl.
Lediglich die unauffällige Aufschrift „Prop copy“ weist beim ersten Anblick auf unechtes Geld hin.
Am Samstag, den 13.02.2021, kontrollierten Beamte des Hauptzollamtes Rosenheim gegen 14.00 Uhr einen Audi A6 mit österreichischer Zulassung im Bereich Rohrdorf in Fahrtrichtung Salzburg.
Bei der genaueren Betrachtung des 36-jährigen Insassen stellten die geschulten Augen der Zöllner mehrere tausend Euro Falschgeld fest. Bei dem Falschgeld handelte es sich um sogenanntes „Prop Copy“.
Bereits in der Vergangenheit warnten das Bayerische Landeskriminalamt und das Polizeipräsidium Oberbayern Süd vor dem Phänomen der Geldfälschung mit sogenanntem „Prop Copy“ oder „Movie Money“. Dabei handelt es sich um Banknoten, die für den Entertainmentbereich hergestellt wurden, z. B. für Filmaufnahmen oder für Zaubershows. Diese Noten sind nur dann unbedenklich, wenn sie sich in Größe und Farbe von echten Banknoten unterscheiden. Zusätzlich müssen deutliche Hinweise auf dem Zahlungsmittel angebracht sein, die es als „Spielgeld“ erkennen lassen.
Der 36-Jährige wurde vorläufig festgenommen und zur Fortführung der ersten Ermittlungen der Grenzpolizeiinspektion Raubling übergeben.
Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim übernahm unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein die weiteren umfangreichen Ermittlungen.
Banknotenreproduktionen sind nach deutschen Recht dann Falschgeld, wenn sie mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in den Verkehr gebracht werden oder werden sollen. Veränderte Banknotenabbildungen sind damit kein „Spielgeld“.
Die Kriminalpolizei warnt eindringlich vor der Verwendung von „Movie Money“ im Zahlungsverkehr. Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird mit hohen Strafen geahndet.