Die Polizei informiert erneut: Promillegrenze gilt auch für Elektro- Roller

Am heutigen Morgen (19.02.2021) gegen 3 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife eine 20- jährige Frau, die mit einem E-Scooter den Radweg des Seffenter Weges in Schlangenlinien befuhr. Offensichtlich hatte die Frau Alkohol zu sich genommen, was der Atemalkoholtest vor Ort bestätigte. In einem Krankenhaus entnahm ein Arzt ihr eine Blutprobe. Die Polizisten stellten ihren Führerschein sicher und untersagten der Frau das Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen. Infobox der Aachener Polizei: Ein E-Scooter ist kein Kinderspielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug, für welches die gleichen Promillegrenzen bzw. Verbote in Bezug auf Alkohol- und Drogengenuss wie für Pkw oder Motorräder gelten. Das Mindestalter zum Führen eines solchen Kfz beträgt 14 Jahre. Der Roller darf nicht schneller als 20 km/h fahren. Darüber hinaus ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich und ein Versicherungskennzeichen notwendig. Ein Helm ist nicht verpflichtend, schützt aber im Fall eines Verkehrsunfalls vor Verletzungen. Die Polizei empfiehlt, sich vor Fahrtantritt genau über die Voraussetzungen zum Führen eines E- Scooters zu informieren. (fp) Rückfragen bitte an: Polizei Aachen Pressestelle Telefon: 0241 / 9577 - 21211 Fax: 0241 / 9577 - 21205