Dieb erwischt; Autoscheibe eingeschlagen; Loch in der Scheibe; Ausnüchterungszelle nach Streitereien; Alkohol- oder Drogentest verweigern schützt nicht vor Maßnahmen
Niederweimar - Dieb erwischt
Am Donnerstag, 18. Februar, gegen 15.40 Uhr, stellte ein Dieb in der "Neue Straße" einen unverschlossenen grauen SUV fest, öffnete die Tür und stahl Kleingeld und ein Paar kabelgebundene Kopfhörer eines Mobiltelefons. Pech für ihn war, dass sein Handeln einem Kripobeamten auffiel, der ihn daraufhin in seiner Freizeit festnahm.
Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen polizeibekannten 35 Jahre alten, scheinbar wohnsitzlosen Mann. Die Polizei entließ den Mann mangels vorliegender Haftgründe nach den notwendigen Maßnahmen.
Marburg - Autoscheibe eingeschlagen
Nachdem der Täter die Scheibe der Beifahrertür eingeschlagen hat, stahl er eine Warnweste, den Fahrzeugschein, Verbandskasten und Tabakwaren.
Der Diebstahl aus dem weißen Iveco Kleintransporter war in der Nacht zum Freitag, 19. Februar, zwischen 19 und 03 Uhr. Der Mietwagen parkte in dieser Zeit vor dem Anwesen Am Richtsberg 58. Der Wert der Beute beträgt weniger als 100 Euro, der Sachschaden liegt bei mehreren Hundert Euro. Sachdienliche Hinweise bitte an die Kripo Marburg, Tel. 06421 406 0.
Marburg - Loch in der Scheibe
Wie kam es zu dem Loch im Fenster im 2. Obergeschoss eines Hauses im Damaschkeweg.
Das Loch, betroffen war das äußere des doppelt verglasten Fensters, entstand auf derzeit nicht bekannte Weise am Mittwoch, 17. Februar, zwischen 13 und 17 Uhr. Der Schaden beträgt mindestens 400 Euro.
Es ergaben sich keine Hinweise auf die Tatbegehung. Möglich wären ein Steinwurf, oder der Einsatz einer Zwille oder auch einer Luftdruckwaffe.
Sachdienliche Hinweise zu der Sachbeschädigung bitte an die Polizei Marburg, Tel. 06421 406 0.
Marburg - Ausnüchterungszelle nach Streitereien
Am frühen Donnerstagabend (17. Februar), kurz vor 19 Uhr, nahm die Polizei zwei amtsbekannte Personen, einen Mann und eine Frau, zur Ausnüchterung und Verhinderung von Straftaten in Gewahrsam. Die Alkotests zeigten deutlich über 2 Promille an.
Das Paar hatte versucht, sich selbst einzuladen und schlug und trat letztlich gegen die Terrassentür einer Wohnung in der Straße In der Zahlbach, nachdem man dort den Zutritt verwehrt hatte. Gegenüber der Polizei reagierte das Paar aggressiv und verweigerte das Befolgen des Platzverweises, sodass die Ingewahrsamnahme unumgänglich war. Ein Arzt bescheinigte die Haftfähigkeit.
Marburg - Alkohol- oder Drogentest verweigern schützt nicht vor Maßnahmen
Natürlich kann man jederzeit einen Test ablehnen, denn die Durchführung ist freiwillig.
Es ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein Drogentest oder Alkoholtest notwendig für weitere Maßnahmen der Polizei ist oder Anhaltspunkte dafür liefern soll. Eigentlich ist genau das Gegenteil der Fall. "Ein solcher Test bewahrt, wenn er denn negativ ausfällt, vor weiteren Maßnahmen."
Die Polizei bietet diese Tests immer dann an, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen steht.
Das können verschiedene Anhaltspunkte sein, z.B. Alkoholgeruch oder der bekannte Duft von Marihuana, der den kontrollierenden aus dem Fahrzeug entgegenschlägt, festgestellte Auffälligkeiten in der Fahrweise, wie Schlangenlinien oder Fahren extrem links oder rechts, besonders schnell oder langsam oder besondere Nervosität oder typische Pupillenveränderungen beim Fahrer.
Wer in diesen Fällen den angebotenen Test ablehnt, der lässt an Ort und Stelle die Möglichkeit aus zu zeigen, dass die Feststellungen andere Ursachen haben und dass weder ein Drogen- noch ein Alkoholeinfluss vorliegen.
Ohne den Test reichen die Feststellungen aus, um den Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol und/oder berauschenden Mitteln zu begründen und die notwendigen polizeilichen Maßnahmen einzuleiten. "Wer also einen Test ablehnt, der schadet sich eher selbst."
Am Donnerstag, 18. Februar, um 13.30 Uhr, verweigerte ein 30 Jahre alter Autofahrer nach erfolgten Vortests mit positivem Ergebnis den eigentlichen Drogentest. Die Polizei untersagte dem Mann daraufhin die Weiterfahrt und eine Richterin ordnete die Durchführung der Blutprobe an.
Martin Ahlich
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