BPOL NRW: Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Essen, Gelsenkirchen und Mülheim a.d.R. – Bundespolizei informiert über bevorstehende Kontrollmaßnahmen
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Anl10_BPOLD_STA_Plakat_Waffenverbotszone_DINA1.pdfPDF - 121 kB
Nach den, vom 13. Januar bis 20. Januar erfolgreich durchgeführten Waffenverbotszonen in den Hauptbahnhöfen Essen und Mülheim an der Ruhr, beabsichtigt die Bundespolizeidirektion Sankt August erneut Waffenverbotszonen einzurichten.
Vom 3. März bis zum 7. März ist im Essener, Gelsenkirchener und Mülheimer (a.d.R.) Hauptbahnhof, das Mitführen sämtlicher Waffen, Hieb- und Stichwaffen und gefährlichen Gegenständen verboten.
Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Haus- und Beförderungsverbot sowie Zwangsgeld geahndet werden.
Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im Nah- und Fernverkehr, sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs, verzeichnet die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte in den genannten Hauptbahnhöfen. Im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres registrierte die Bundespolizei in den jeweiligen Bahnhöfen eine hohe zweistellige Zahl an Fällen, in denen Waffen eingesetzt oder mitgeführt worden sind.
Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schraubenzieher u.Ä. sicher.
Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.
Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4826559
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4828844
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4832241
Die Hauptbahnhöfe Essen, Gelsenkirchen und Mülheim a.d.R. werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder, vor allem am Wochenende, zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.
Auf Grund der Zunahme von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.
- Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 3. März 2021, 14:00
Uhr bis 7. März 2021, 06:00 Uhr. - Der Geltungsbereich umfasst den
Essener, Gelsenkirchener und den Mülheimer (a.d.R.) Hauptbahnhof
inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen ist der U-Bahn/ Stadtbahn
Bereich. - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen
betreten. Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.Bundespolizei.de) eingesehen werden.
Für interessierte Medienvertreter befindet sich am Hauptbahnhof Gelsenkirchen an den genannten Tagen (außer am Wochenende) ein mobiles Presseteam vor Ort. Dieses kann unter mobil: 0173 7150710 erreicht werden. Aus pandemiebedingten Gründen wird es keine Drehbegleitung von Einsatzkräften geben.
Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über Twitter begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw. *BA
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Bundespolizeiinspektion Dortmund
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