Nordische Ski-WM in Oberstdorf | Hinweis auf eingeschränkte Parkplatzkapazitäten | Maskenpflicht und Alkoholverbot auf diversen Plätzen
26.02.2021, PP Schwaben Süd/West
Nordische Ski-WM in Oberstdorf | Hinweis auf eingeschränkte Parkplatzkapazitäten | Maskenpflicht und Alkoholverbot auf diversen Plätzen
OBERSTDORF. Der Landkreis Oberallgäu verfügte für die Zeit der FIS Nordischen Ski WM 2021 Oberstdorf / Allgäu eine Maskenpflicht und ein Alkoholverbot. Vom 24. Februar bis einschließlich 07. März gilt diese Verfügung auf folgenden Plätzen:
• der Bereich Kurpark, Fuggerpark sowie Marktplatz mit Parkplatz Altes Rathaus
• die Bereiche Audi-Arena mit Parkplatz, Eissportzentrum mit Parkplatz und Oybele-Halle mit Parkplatz
• der Bereich Bahnhofplatz
• der Bereich Langlaufstadion Ried mit Parkplätzen
Eine Ausnahme der Maskenpflicht besteht von 22.00 bis 06.00 Uhr.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass anlässlich der Nordischen Ski-WM bis zum 07. März nur sehr begrenzt öffentliche Parkflächen zur Verfügung stehen.
Es werden deshalb alle Verkehrsteilnehmer darum gebeten, die Notwendigkeit von Fahrten nach Oberstdorf genau zu prüfen. Die Polizei bittet auf Tagesausflüge nach Oberstdorf, insbesondere an den zwei Wettkampfwochenenden, zu verzichten.
Die Polizei wird in den kommenden zwei Wochen im Großraum Oberstdorf verstärkt präsent sein und dabei unter anderem auch einen Schwerpunkt auf die Überwachung der Einhaltung der aktuell gültigen Corona-Regeln legen.
(PP Schwaben Süd/West, DG)
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).
Allgemeinverfügung LRA Oberallgäu mit ausgewiesenen Örtlichkeiten
2021-02-26_nwm_allgemeinverf__gung_parkpl__tze_dg.pdf
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