PD Chemnitz – E-Scooter-Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss festgestellt
E-Scooter-Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss festgestellt
Medieninformation: 95/2021
Verantwortlich: Andrzej Rydzik
Stand: 28.02.2021, 09:48 Uhr
Chemnitz
Auseinandersetzung mit schmerzhaftem Ende
Zeit: 27.02.2021, 20.15 Uhr
Ort: OT Schloßchemnitz
(660) In die Beyerstraße rief ein Zeuge am Abend die Polizei wegen einer handfesten Auseinandersetzung unter vier Personen. Eingesetzte Beamte fanden daraufhin einen leicht verletzten 18-Jährigen am Ort des Geschehens vor. Die übrigen Beteiligten waren bereits in Richtung Limbacher Straße verschwunden. Wie sich herausstellte, hatten drei Jugendliche bzw. junge Männer auf den 18-Jährigen eingeschlagen. Es wurden Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen, wobei der Haupttäter, ein 16-jähriger bulgarischer Staatsbürger, bereits bekannt gemacht werden konnte. (Ry)
Lautstarker Streit führte zu 15 Anzeigen
Zeit: 28.02.2021, 02.35 Uhr
Ort: OT Bernsdorf
(661) Aufgrund von Geschrei und Flaschenwürfen auf einem Tankstellengelände in der Zschopauer Straße alarmierten Anwohner die Polizei. Vor Ort trafen die Beamten auf zwölf Personen, die angaben, mit drei flüchtigen Männern aneinander geraten zu sein. Weitere Polizisten, die zur Unterstützung angefordert worden waren, konnten das beschriebene Trio unweit des Tankstellengeländes feststellen. Gegen alle 15 Personen aus unterschiedlichen Hausständen wurden schließlich Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung erstattet. Zudem laufen wegen des Verdachts der Körperverletzung und der Sachbeschädigung an einem Pkw gegen einige Angetroffene Ermittlungen. (Ry)
E-Scooter-Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss festgestellt
Zeit: 27.02.2021, 23.20 Uhr bis 28.02.2021, 03.40 Uhr
Ort: Stadtgebiet
(662) In der Nacht zu Sonntag wurden durch die Polizei mehrere E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Dabei stellten die Beamten insgesamt sechs Verstöße fest. Es handelte sich um Fahrten unter Alkoholeinfluss mit den vorläufigen Werten von 0,56 Promille, 0,68 Promille, 0,82 Promille und 1,24 Promille sowie zwei Fahrten unter Einfluss von berauschenden Mitteln bzw. Betäubungsmitteln. Das Alter der gestoppten und kontrollierten Personen lag dabei zwischen 20 und 35 Jahren.
Die Polizeidirektion Chemnitz weist auf Folgendes bei der Nutzung von E-Scootern hin:
Elektrokleinstfahrzeuge, sogenannte E-Scooter, sind Kraftfahrzeuge. Grundsätzlich gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Auch für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Wer mit 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut festgestellt wird, dem droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe sowie der Entzug der vorhandenen Fahrerlaubnis. Wer ein Elektrokleinstfahrzeug unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln bzw. Betäubungsmitteln im Straßenverkehr führt, begeht zudem eine Ordnungswidrigkeit. Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege (auch gemeinsame Geh- und Radwege bei Beachtung der für den Radverkehr zugewiesenen Verkehrsfläche), Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen befahren. Erst wenn keine der Möglichkeiten zur Verfügung steht, darf auf Fahrbahnen ausgewichen werden. Sofern Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen beim Bedienen bzw. Nutzen eines Handys festgestellt werden, drohen ihnen ein Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Bei durch die Handy-Nutzung verursachten Gefährdungen oder einem Unfall drohen ein höheres Bußgeld und zwei Punkte im Fahreignungsregister. (Ba/Ry)Hoher Sachschaden bei Auffahrunfall zwischen drei Verkehrsteilnehmern
Zeit: 27.02.2021, 11.30 Uhr
Ort: OT Schönau
(663) Am Samstagmittag befuhren drei Pkw hintereinander den Südring aus Richtung Neefestraße in Richtung Annaberger Straße. Kurz nach der Einmündung Winkelhoferstraße bremste der vorranfahrende Fahrzeugführer eines Pkw Skoda (58) sein Fahrzeug ab, um links abzubiegen. Daraufhin fuhr eine 32-jährige Renault-Fahrerin mit ihrem Pkw auf den Skoda. Als weitere Folge fuhr der Fahrer eines Pkw VW (28) auf den Pkw Renault. Ob der Skoda-Fahrer seine Absicht nach links abzubiegen zu spät angezeigt hatte, muss ermittelt werden. Der Fahrer des Skoda wurde bei dem Unfall leicht verletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 12.000 Euro. (MD)
Erzgebirgskreis
Kleintransporter streifte Fußgänger/Zeugen gesucht
Zeit: 27.02.2021, 11.15 Uhr
Ort: Geyer
(664) Am Samstagvormittag befuhr ein 32-jähriger Fahrer eines Kleintransporters VW die Goethestraße in Richtung Zwönitzer Straße. Als dieser nach rechts auf die Zwönitzer Straße abbiegen wollte, touchierte er mit dem Außenspiegel einen 62-jährigen Fußgänger, welcher offenbar die Goethestraße in Richtung Waldstraße überqueren wollte. Der 62-Jährige kam durch den Zusammenstoß zu Sturz und verletzte sich schwer. Ein Sachschaden entstand bei dem Unfall nicht.
Durch die Polizeibeamten wurde beim VW-Fahrer vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen vorläufigen Wert von 0,56 Promille ergab. Die weiteren Folgen für den 32-Jährigen waren eine Blutentnahme sowie die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens.
Im Rahmen der Unfallermittlungen werden Zeugen gesucht, die weitere Hinweise zum Unfallhergang geben können. Ebenso werden Zeugen gesucht, die Angaben zum Verhalten des Fußgängers vor der Kollision machen können. Hinweis-Telefon der Verkehrspolizeiinspektion der Polizeidirektion Chemnitz: 0371 8740-0 auf. (RC)
Ungebremst gegen zwei parkende VW gefahren
Zeit: 27.02.2021, 12.10 Uhr
Ort: Oelsnitz
(665) Ein 38-Jähriger befuhr mit seinem Pkw Audi die Alte Staatsstraße von der Bahnhofstraße kommend in Richtung Kammerrat-Beck-Straße und prallte vermutlich in Folge gesundheitlicher Probleme ungebremst gegen einen parkenden Pkw VW. Dieser wurde zudem gegen einen anderen Pkw VW geschoben. Beim Fahrer verlief ein Vortest auf Drogeneinfluss positiv. Der entstandene Gesamtsachschaden wurde auf mindestens 40.000 Euro geschätzt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde gegen den 38-Jährigen, der letztlich in ein Krankenhaus kam, eingeleitet. (Ba)