Einschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen in Friedrichshain aufgehoben
Die am 5. März 2021 veröffentlichte Einschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit in Friedrichshain ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Sämtliche in der Allgemeinverfügung dargestellten Einschränkungen sind hiermit gegenstandslos.
Anlässlich eines an die Polizei Berlin ergangenen Schutzersuchens werden der Gemeingebrauch von öffentlichen Flächen und die Versammlungsfreiheit vom 10. März 2021, 15 Uhr bis zum 12. März 2021, 23.59 Uhr in begrenzten Bereichen des Stadtteils Friedrichshain eingeschränkt.
Innerhalb dieses Zeitraumes ist die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes der
• Rigaer Straße zwischen Rigaer Straße/Liebigstraße (einschließlich Kreuzungsbe-reich) und Rigaer Straße/Proskauer Straße (ausschließlich Kreuzungsbereich)
• Liebigstraße zwischen Liebigstraße/Rigaer Straße (einschließlich Kreuzungsbe-reich) und Liebigstraße/Bänschstraße (einschließlich Kreuzungsbereich)
für öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel nicht gestattet. Eine Nutzung des Bereiches ist nur Anrainerinnen und Anrainern und deren Besucherinnen und Besuchern sowie in Einzelfällen eines unabweisbaren Bedarfs, insbesondere von Notfällen, gestattet. Anlassbezogen kann der Zutritt jedoch eingeschränkt werden.
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (auch solchen mit Sonder- und Ausnahmegenehmigungen gem. StVO, darunter auch Elektrokleinstfahrzeuge), Fahrrädern, motorisierten Zweirädern oder mobilen Behältnissen (insbesondere Kleidercontainer, Müllbehälter etc.) auf dem öffentlichen Straßenland des bezeichneten Bereichs ist für den beschriebenen Zeitraum untersagt. Bereits dort abgestellte Gegenstände im Sinne des vorstehenden Satzes, sind in den genannten Zeiträumen vom öffentlichen Straßenland des bezeichneten Bereichs zu entfernen. Auch im Fall einer widerrechtlichen Entfernung der zugehörigen Verkehrszeichen, wird um Beachtung der Einschränkung gebeten.