Betrunkener Autofahrer ohne Fahrerlaubnis fällt zweimal an einem Tag auf
Polizisten ist außerhalb der Dienstzeit am Sonntagabend, 21.03.2021, ein Autofahrer aufgefallen, von dem sie wussten, dass er schon am selben Nachmittag alkoholisiert als Tatverdächtiger in eine Verkehrsunfallflucht involviert gewesen war. Eine erneute Kontrolle führte für den 34-Jährigen zur zweiten Blutprobe an diesem Tag. Eine gültige Fahrerlaubnis hat er nicht.
Das erste Mal hatte die Polizei Mönchengladbach am Sonntag mit ihm zu tun, als Zeugen gegen 14.10 Uhr meldeten, dass er mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf der Barbarossastraße unterwegs gewesen sei und dann beim Einparken ein Auto beschädigt hätte. Bei Ansprache durch die Zeugen sei er in eine Wohnung geflüchtet. Als die Beamten den 34-Jährigen dort antrafen, wies ein Alkoholvortest eine deutliche Alkoholisierung aus. Eine gültige Fahrerlaubnis hat er nicht.
Ihm wurde das Führen von Kraftfahrzeugen durch die Beamten untersagt, eine Blutprobe wurde entnommen. Die Polizisten fertigten eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenuss, Unfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Zu ihrer Überraschung sahen Polizeibeamte, die sich in der Freizeit befanden, denselben Wagen, einen VW, gegen 21.20 Uhr von der Aachener Straße in die Barbarossastraße fahren. Sie wussten von dem vorangegangenen Einsatz.
Hinter dem Steuer des Fahrzeugs saß abermals der 34-Jährige. Nachdem dieser den Wagen in einem Innenhof an der Barbarossastraße abgestellt hatte, versetzten sich die beiden Beamten in den Dienst, gaben sich als Polizisten zu erkennen und kontrollierten ihn. Der Alkoholvortest wies nun nahezu zwei Promille aus.
Diensthabende Kolleginnen und Kollegen wurden informiert, dem Wiederholungstäter erneut eine Blutprobe entnommen. Ihm wurde abermals das Führen von Kraftfahrzeugen deutlich untersagt. Auch dieser Einsatz endete in einer entsprechenden Strafanzeige. (cw)
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Polizei Mönchengladbach
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