Kontrollen im Zuständigkeitsbereich für mehr Sicherheit im Radverkehr – Polizei ahndet zahlreiche Verstöße von Rad- und Autofahrenden
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Am gestrigen Montag (22.03.2020) führte die Bonner Polizei mit Beamten des Verkehrsdienstes und der Einsatzhundertschaft bis in den Abend hinein umfangreiche Kontrollmaßnahmen an mehreren Kontrollstellen im Stadtgebiet durch. Zahlreiche Verstöße von Radfahrenden, sowie von Autofahrenden wurden geahndet.
Im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei verunglückten im Jahr 2020 mehr als 740 Rad- und Pedelecfahrende bei Verkehrsunfällen. Die Sicherheit der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist damit weiterhin ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit der Bonner Polizei.
Im Fokus der Polizisten standen bei den Kontrollen insbesondere auch die Hauptunfallursachen, wie Alkohol- und Drogeneinfluss, Fehler beim Abbiegen oder das Nichtbeachten von Vorfahrt bzw. Vorrang (40 Verstöße). Die allgemeine Verkehrssicherheit von Fahrrädern und Autos, die Beachtung des Seitenabstandes beim Überholen von Zweirädern sowie die verbotswidrige Nutzung von Fahrbahnteilen waren Teil der Kontrollaktion. Auch das Thema Ablenkung im Straßenverkehr durch die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt war ein Thema.
Insgesamt wurden 184 Verwarngelder erhoben. In 29 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen und in vier Fällen Strafanzeigen geschrieben. Unter anderem waren drei E-Scooter ohne den erforderlichen Versicherungsschutz unterwegs.
Besonders erfreulich: Autofahrende hielten sich an den geforderten Seitenabstand beim Überholen. Zudem stellten die Beamten keine Verstöße in Hinblick auf Alkohol- und Drogenkonsum beim Führen eines Kraftfahrzeuges fest.
Allerdings nutzten Radfahrende 67 Mal von insgesamt 71 Verstößen verbotswidrig Fahrbahnteile bzw. fuhren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Fehler bei der der Beachtung der Vorfahrt konnten hingegen zu gleichen Teilen bei Autofahrenden und Fahrradfahrenden festgestellt werden.
Besonders gefährlich und teuer war jedoch der kurze Sprint eines jungen Mannes an der Kontrollstelle "Kaiserstraße/ Niebuhrstraße". Dieser überquerte vor den Augen der Kollegen bei halbgeschlossenen Schranken den Bahnübergang. Ihn erwartet ein Bußgeld von 350 Euro.
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