POL-GÜ: Alkoholisiert mit einem nicht zugelassenen E-Scooter unterwegs

~Die Beamten vom Polizeihauptrevier Bad Doberan haben am 25.03.2021 gegen 01:30 Uhr in Kühlungsborn einen 24 jährigen Deutschen, der mit seinem E-Scooter unterwegs war, angehalten. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass dieser nicht zugelassen ist. Zudem stand der Mann mit 1,43 Promille unter Alkoholeinfluss. Die Polizei Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstoß Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Polizei möchte nochmal ein paar wesentliche Informationen für die Nutzung von E-Scootern herausgeben: E-Scooter fahren mind. 6 und max. 20 km/h; eine Mitnahme von weiteren Personen ist nicht gestattet. Zum Fahren im öffentlichen Straßenverkehr wird eine Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherung benötigt. Angebracht sein müssen weiterhin: Versicherungsplakette, Fahrzeugidentifikationsnummer und das Fabrikschild. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen damit unterwegs sein, jedoch nur auf Radwegen. Die Gehwege sind verboten. Für eine Fahrt mit dem E-Scooter gelten die gesetzlich vorgegebenen Promille-Grenzen von Kraftfahrzeugen.~ Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Güstrow Kristin Hartfil Telefon: 03843/266-302 Fax: 03843/266-306 E-Mail: oea-pi.guestrow@polmv.de http://www.polizei.mvnet.de Interesse an Informationen und Tipps? Kontaktdaten anzeigen Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Güstrow Kristin Hartfil Telefon: 03843/266-302 Fax: 03843/266-306 E-Mail: oea-pi.guestrow@polmv.de http://www.polizei.mvnet.de Interesse an Informationen und Tipps?