Pressebericht vom 03.05.2021
03.05.2021, PP München
Pressebericht vom 03.05.2021
Inhalt:
647. Einsätze der Münchner Polizei im Kontext mit der Corona-Pandemie
648. Alkoholisierter Raser auf der Ingolstädter Straße – Milbertshofen
649. Täterermittlung nach schwerem Diebstahl aus Pkw und anschließender gefährlicher Körperverletzung aus dem Jahr 2020 – Neuhausen
647. Einsätze der Münchner Polizei im Kontext mit der Corona-Pandemie
Im Zeitraum von Freitag, 30.04.2021, 06:00 Uhr, bis Montag, 03.05.2021, 06:00 Uhr, gab es eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (sowohl Stadt und Landkreis München), um die Einhaltung der aktuellen Infektionsschutzregelung zu überprüfen. Knapp 4.400 Kontrollen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden 256 Verstöße angezeigt.
Am Sonntag, 02.05.2021, gegen 16:50 Uhr, wurde durch der Polizei mitgeteilt, dass in Freimann gerade eine größere Party in einer Wohnung laufen würde. Vor Ort konnten in der betreffenden Wohnung letztendlich 13 Personen angetroffen werden, die sich zum Teil noch am Balkon zu verstecken versuchten. Alle Beteiligten wurden daraufhin nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.
648. Alkoholisierter Raser auf der Ingolstädter Straße – Milbertshofen
Am Samstag, 01.05.2021, führte die Polizeiinspektion 47 (Milbertshofen) Geschwindigkeitsmessungen auf der Ingolstädter Straße durch. In den jeweiligen Messbereichen lag die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.
Gegen 14:25 Uhr wurde ein BMW i3 mit einer Geschwindigkeit von 121 km/h gemessen. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 28-Jährigen aus München. Zunächst wollte er sich der Anhaltung durch Flucht entziehen, konnte jedoch durch die Beamten angehalten werden.
Im Zuge der weiteren Sachbearbeitung stellte sich heraus, dass der Fahrer, der mit drei weiteren Insassen im Fahrzeug unterwegs war, alkoholisiert war. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Da es sich um ein Mietfahrzeug handelte, wird auch die Verleihfirma darüber informiert werden.
Hinsichtlich der Alkoholisierung wurde der Tatbestand nach § 24 a StVG verwirklicht. Den Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Bezüglich des begangenen Geschwindigkeitsverstoßes wird in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 480 Euro, zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt. In der Regel wird bei der Höhe der Überschreitung von mehr als der doppelten erlaubten Geschwindigkeit ein Vorsatz vorgeworfen, wodurch sich das Bußgeld jeweils dann noch einmal verdoppelt.
Zusätzlich erhielten alle Beteiligten eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, da sie aus unterschiedlichen Hausständen zusammen sich im Fahrzeug befanden.
649. Täterermittlung nach schwerem Diebstahl aus Pkw und anschließender gefährlicher Körperverletzung aus dem Jahr 2020 – Neuhausen
Bereits am Freitag, 29.05.2020, wurde gegen 01:30 Uhr ein im Bereich der Lachnerstraße abgestellter Pkw eines zu diesem Zeitpunkt 62-jährigen Deutschen durch zwei Täter angegangen, da von außen sichtbar sich mehrere Einkaufstüten im Innenraum befanden. Hierzu warfen die bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten Personen mit einer zerbrochenen Betonplatte die Scheibe der Beifahrertür ein und durchsuchten im Anschluss die Einkaufstüten auf der Straße nach brauchbaren Gegenständen.
Dies beobachtete ein zu diesem Zeitpunkt 32-jähriger Deutscher, der sich auf dem Nachhauseweg befand. Die beiden Personen fühlten sich offensichtlich ertappt und kreisten ohne Vorankündigung den 32-Jährigen ein und begannen auf ihn einzuschlagen. Durch seine Hilfeschreie wurden mehrere Anwohner auf das Geschehen vor dem Haus aufmerksam und benachrichtigten die Polizei.
Die unbekannten Täter flüchteten von der Tatörtlichkeit.
Durch den Übergriff wurde der 32-Jährige leicht verletzt, begab sich zur Behandlung in ein Krankenhaus. Die beiden Täter flüchteten zunächst vom Tatort, konnten nun aber aufgrund der Ermittlungen des Kommissariats 55 des Polizeipräsidiums München und der am Tatort vorhandenen Spurenlage der Tat zugeordnet werden.
Hierbei handelte es sich um zwei zum Tatzeitpunkt 18-jährige Männer aus München.