Zeugenhinweis: Alkoholisierter Autofahrer kann nach Unfallflucht ermittelt werden
Ein Autofahrer verursachte am Sonntagmorgen (06.06.) in der Gerichtsstraße einen Verkehrsunfall und flüchtete. Eine aufmerksame Zeugin benachrichtigte daraufhin die Polizei. Der Flüchtige konnte bereits kurze Zeit später ermittelt werden. Er war nicht nur alkoholisiert, sondern auch nicht im Besitz eines Führerscheins.
Nachdem der Leitstelle der Polizei der Unfall gemeldet wurde, entsandte man zwei Streifenwagen zum Einsatz. An der Unfallstelle konnte folgender Unfallhergang ermittelt werden. So befuhr der Fahrer eines Opels die Straße Papendiek und bog mit quietschenden Reifen in die Gerichtsstraße ein. Hier beschleunigte der Fahrer seinen Astra stark und touchierte seitlich einen geparkten 3er BMW. Anschließend flüchtete der Verursacher.
Noch während der Unfallaufnahme konnten weitere Einsatzkräfte den Flüchtigen in der Lindenstraße mit seinem beschädigten Auto anhalten und kontrollieren. Bei der Überprüfung des 35-jährigen Mannes aus Lübbecke stellten die Beamten erheblichen Alkoholgeruch fest. Es folgte eine Blutprobe auf der Polizeiwache Lübbecke.
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