BPOLI MD: 43-Jähriger kann Geldstrafen nicht zahlen und geht für 150 Tage in Haft
Am frühen Dienstagmorgen, den 22. Juni 2021 gegen 01:55 Uhr kontrollierte eine eingesetzte Streife des Bundespolizeireviers Halle am Hallenser Hauptbahnhof einen 43-Jährigen. Nach erfolgter Identitätsfeststellung ergab ein Abgleich der Personaldaten des Deutschen mit dem polizeilichen Fahndungssystem, dass er gleich zwei Mal von der Staatsanwaltschaft Halle zur Festnahme ausgeschrieben war. Der 43-Jährige wurde durch das Amtsgericht Halle aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen, sowie zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Da er weder die Geldstrafe von insgesamt 1500 Euro zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte, ergingen die beiden Vollstreckungshaftbefehle. Der Mann wurde daraufhin fest- und zur Dienststelle der Bundespolizei mitgenommen und durchsucht. Die Haftbefehle wurden ihm eröffnet und eine Belehrung erfolgte. Ein durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Amphetamine, der Atemalkoholtest zeigte keinen Alkoholkonsum an. Da er die Geldstrafe aus beiden Haftbefehlen inklusive Kosten von insgesamt 1977,50 EURO nicht zahlen konnte, wurde er zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 150 Tagen an die Justizvollzugsanstalt Halle übergeben.
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