Lüdinghausen, Stadionallee / E-Scooter-Fahrerin betrunken gestürzt

Am Sonntag (04.07.21) endete für eine 21-jährige Frau aus Lüdinghausen die Fahrt auf einem E-Scooter im Krankenhaus. Gegen 01.35 Uhr befuhr sie die Stadionallee, als sie aus noch nicht geklärten Ursachen stürzte. Bei der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Alkoholkonsum. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholvortest bestätigte den Verdacht. Ein Rettungswagen brachte die schwer verletzte 21-Jährige in ein Krankenhaus. Die Beamten stellten den E-Scooter sicher und leiteten ein entsprechendes Strafverfahren ein. Die Polizei weist darauf hin, dass für das Fahren eines E-Scooters dieselben Promille- und Betäubungsmittelwerte gelten wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Wie bei einer Autofahrt kann der Führerschein (vorerst) weg sein, wenn die Polizei jemanden betrunken auf dem elektrischen Roller erwischt. Es gilt die 0,5 Promille-Grenze. Hat jemand bei 0,3 Promille bereits Ausfallerscheinungen oder verursacht einen Unfall, kann das bereits eine Straftat sein. Generell liege die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Wer bei dem Wert noch fährt, begeht ganz sicher eine Straftat. Besitzer eines E-Scooter haben zudem dafür die Verantwortung, dass an dem Gefährt ein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht sein muss Rückfragen bitte an: Polizei Coesfeld Pressestelle Telefon: 02541-14-290 bis -292 Fax: 02541-14-195 http://coesfeld.polizei.nrw