Pressemeldung – Klarstellung zur PM vom 04.07.2021; „Körperverletzung und Sachbeschädigung“
Polizei Sontra
Die Polizei in Sontra musste am Samstagabend schlichtend bei Familienstreitigkeiten eingreifen, nachdem ein 30-Jähriger aus Sontra im Bereich Schloßstraße in stark alkoholisiertem Zustand gegen 19.30 Uhr mit seinem 63-jährigen Vater in Streit geraten war. Dabei hatte der 30-Jährige seinem ebenfalls nicht unerheblich unter Alkoholeinfluss stehenden Vater ins Gesicht geschlagen und bei der Auseinandersetzung außerdem dessen T-Shirt zerrissen. Die Beamten nahmen daraufhin Ermittlungen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen den 30-Jährigen auf.
Etwas später um kurz vor 20.00 Uhr kam es im Bereich Schloßstraße erneut zu einer Auseinandersetzung, als der im ersten Fall geschädigte 63-Jährige mit einem 83-jährigen Anwohner aufgrund des vorherigen Vorfalls in einen verbalen Streit geriet. In dessen Verlauf betrat der 63-Jährige dann das Grundstück des Rentners und trat eine Scheibe an dessen Haustür ein. Kurz darauf, als der
83-Jährige die Scherben an seiner Tür beseitigen wollte, erschien der 63-Jährige nochmals auf dem Grundstück des Rentners und schlug dem Mann ins Gesicht, der daraufhin zu Boden ging. Der 83-Jährige zog sich bei dem Vorfall u.a. Verletzungen am rechten Unterarm zu. Demzufolge muss sich der 63-Jährige in diesem Fall jetzt selbst strafrechtlich wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten.
Der vorliegende Sachverhalt ist in der Pressemeldung am Wochenende etwas gekürzt und z.T. missverständlich dargestellt worden, so dass um eine entsprechende Korrektur in den Medien gebeten wird.
Polizeidirektion Werra-Meißner-Pressestelle-; PHK Först
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