210713-1. Flucht bei Fahrzeugkontrolle schützt nicht vor Strafverfolgung

Zeit: 13.07.2021, 00:32 Uhr; Ort: Bundesstraße 75, Anschlussstellen Wilhelmsburg und Harburg-Mitte In der Nacht zu Dienstag ist ein Autofahrer während einer Fahrzeugkontrolle geflüchtet und auch ein Verkehrsunfall konnte den Mann nicht stoppen. Vor der Strafverfolgung schützt seine Flucht jedoch nicht. Die Besatzung eines Funkstreifenwagens hatte den BMW 320d auf der Bundesstraße 75 in Höhe der Anschlussstelle Wilhelmsburg angehalten und den Fahrer kontrolliert. Wie sich bei der Überprüfung herausstellte, hatte er aber falsche Personalien genannt und sich als sein Bruder ausgegeben. Als die Beamten ihn daher aufforderten, aus dem Auto auszusteigen, startete er plötzlich den Motor des Mietwagens und flüchtete. Eine alarmierte Unterstützungsstreife sah kurze Zeit später, wie der BMW mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit in Harburg von der Bundesstraße abfuhr und ohne Fremdeinwirkung verunfallte. Er kam in einer Rechtskurve nach links vor der Fahrbahn ab, kollidierte zunächst mit dem Kantstein einer Mittelinsel, schleuderte daraufhin gegen zwei Bäume und kam auf der rechten Fahrzeugseite im Gegenverkehr zum Stehen. Der Fahrer und seine Beifahrerin ließen das Auto zurück und flüchteten zu Fuß in Richtung Bahnhof Harburg. Es erfolgten umfangreiche Fahndungsmaßnahmen mit über einem Dutzend Funkstreifenwagen. Auch Streifen der Bundespolizei waren daran beteiligt. Während der Fahndungsmaßnahmen war die Bundesstraße bis etwa 01:45 Uhr für rund eine halbe Stunde voll gesperrt. Das Duo konnte jedoch nicht mehr angetroffen werden, woraufhin die Fahndungsmaßnahmen später eingestellt wurden. Das Auto wurde als Beweismittel sichergestellt und zum Verwahrplatz der Polizei transportiert. Darin fanden die Beamten noch eine Bauchtasche mit einer geringen Menge Marihuana. Zwar ist dem Fahrer in der Nacht die Flucht gelungen, er gilt jedoch als identifiziert. Gegen den polizeibekannten Deutschen (28) wird jetzt wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt. Auch seine Beifahrerin (22) gilt anhand aufgefundener Ausweispapiere als identifiziert. Wem das gefundene Marihuana zuzuordnen ist, sollen nun ebenfalls strafrechtliche Ermittlungen klären. Abb. Rückfragen der Medien bitte an: Polizei Hamburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Florian Abbenseth Telefon: +49 40 4286-56210 E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de www.polizei.hamburg