BPOL NRW: Sechs Festnahmen in sechs Tagen

Innerhalb von sechs Tagen vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn ebenso viele Haftbefehle - vier davon an einem Tag: Am Freitagmorgen, den 6. August 2021 gegen 01:50 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Köln/Bonn eine türkische Staatsangehörige im Zuge ihrer Ausreise nach Antalya. Dabei stellten die Polizisten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg zur Strafvollstreckung fest. Die 48-Jährige konnte der ihr drohenden Erzwingungshaft von einem Tag jedoch entgehen, indem sie eine noch offene Geldbuße in Höhe von 15 Euro sowie Gebühren in Höhe von 37 noch vor Ort beglich. Ihr wurde im Anschluss die Ausreise gestattet. Bereits eine halbe Stunde später gegen 02:20 Uhr stellten die Beamten eine weitere Fahndungsnotiz fest: Gesucht wurde dieses Mal ein 47-jähriger, der sich ebenfalls in die Türkei verreisen wollte. Gegen den türkischen Staatsangehörigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover vom 23. Juli 2021 wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen vor. Auch er konnte die ihm drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen gegen eine Zahlung von 1877 Euro abwenden. Am Mittag desselben Tages wurde ein armenischer Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erivan vorstellig. Die kontrollierenden Beamten mussten auch ihm einen Haftbefehl eröffnen. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte ihn am 5. Februar 2020 wegen Diebstahls zur Fahndung ausschreiben lassen. Die drohende Ersatzfreiheitsstrafe über 70 Tage konnte jedoch auch der 38-Jährige durch die Zahlung von insgesamt 773,50 Euro verhindern. Diese Möglichkeit stand einem 23-Jährigen Mazedonier, der gegen 21:45 Uhr im Rahmen seiner Ausreise nach Skopje kontrolliert wurde, nicht offen. Das Amtsgericht Aachen fahndete nach ihm mit einem europäischen Haftbefehl wegen schweren Raubes. Er wurde nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen durch Beamte der Bundespolizei an den Polizeigewahrsamsdienst der Kölner Polizei übergeben und in Untersuchungshaft genommen. Am 8. August 2021 konnte die Bundespolizei einen weiteren Fahndungserfolg verbuchen: Gegen 06:00 Uhr morgens kontrollierten die Polizisten einen deutschen Staatsangehörigen im Zuge seiner Ausreise in Richtung Lissabon. Dabei ergab eine Fahndungsabfrage einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bamberg gegen den 20-Jährigen. Dieser wurde seit dem 4. August wegen des Tatverdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gesucht. Auch er wurde an die Kölner Polizei übergeben und in Untersuchungshaft genommen. Einen vorläufig letzten Haftbefehl eröffneten die Beamten am 11. August 2021 gegen 03:15 Uhr, nachdem sie einen 42-Jährigen kontrollierten, der in die Türkei fliegen wollte. Der Mann, welcher die niederländische und die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzt, wurde durch niederländische Behörden mit internationalem Haftbefehl wegen Wirtschaftskriminalität, Betrugs- und Fälschungsdelikten gesucht. Die Bundespolizei nahm ihn zwecks Auslieferung in die Niederlande fest und übergab auch ihn an den Gewahrsamsdienst der Kölner Polizei. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt AugustinBundespolizeiinspektion Flgh. Köln/BonnChristian TiemannTelefon: +49 (0) 2203/9522-1400E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.deTwitter: https://twitter.com/BPOL_NRWwww.bundespolizei.dePostfach 98012551129 KölnWeitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.