(1131) Haftantrag nach räuberischem Ladendiebstahl in der Innenstadt gestellt
Mit einem äußerst renitenten und aggressiven Jugendlichen mussten sich am Dienstagnachmittag (10.08.2021) zwei Ladendetektive auseinandersetzen. Die Staatsanwaltschaft stellte Haftantrag wegen räuberischen Diebstahls.
Kurz nach 13:00 Uhr hatten zwei Detektive eines Innenstadtkaufhauses einen Jugendlichen am Ludwigsplatz beim Diebstahl von hochwertigen Kleidungsstücken beobachtet. Als der mutmaßliche Dieb das Geschäft verließ, sprach ihn einer der Detektive am U-Bahnabgang "Weißer Turm" an. Der Jugendliche, der bereits tags zuvor ebenfalls bei einem Diebstahl beobachtet, jedoch nicht festgenommen werden konnte, reagierte sofort äußerst aggressiv und schlug nach dem Detektiven. Anschließend riss sich der Tatverdächtige los und flüchtete. Zu zweit versuchten die Detektive, den Jugendlichen festzunehmen. Beim daraufhin entstandenen Gerangel stürzten alle Beteiligten die Rolltreppe hinab und verletzten sich leicht.
Die zwischenzeitlich alarmierten Streifen der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte konnten den noch immer äußerst aggressiven 15-Jährigen schließlich fesseln und vorläufig festnehmen. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten neben den zuvor entwendeten Kleidungsstücken im Wert von rund 75 Euro außerdem noch mehrere, originalverpackte hochpreisige Alkoholika, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls aus Ladendiebstählen stammen.
Gegen den 15-Jährigen wurden Ermittlungen u. a. wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls eingeleitet. Da der Jugendliche bereits erheblich polizeilich in Erscheinung getreten ist, übernahm das Fachkommissariat für jugendliche Intensivtäter die weiteren Ermittlungen. Hierbei wurde bekannt, dass der 15-Jährige für zahlreiche Straftaten im Bereich der Straßenkriminalität in Frage kommt. U.a. wird ihm vorgeworfen, andere Jugendliche unter Drohungen bzw. Gewalt zur Begehung von Straftaten wie bspw. Diebstähle genötigt zu haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird der Jugendliche im Laufe des Tages dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der über die Haftfrage entscheidet.
Wolfgang Prehl /gh
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