Kreis Wesel – Wieder Scooter ohne Versicherung unterwegs / Polizei weist auf Regeln hin

In Moers und Dinslaken waren am Wochenende wieder unversicherte E-Scooter unterwegs. Ein 19-jähriger Moerser, ein 39-jähriger Moerser und ein 51-jähriger Dinslakener fielen am Wochenende auf, weil sie mit den entsprechenden Elektrofahrzeugen unterwegs waren, aber kein gültige Versicherung für die Scooter hatten. Die Polizei nimmt das zum Anlass, auf die Voraussetzungen zum Fahren im öffentlichen Verkehrsraum mit den beliebten Elektrorollern hinzuweisen: Sie benötigen als Voraussetzung eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus müssen am Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette, eine Fahrzeugidentifikationsnummer und ein Fabrikschild angebracht sein. Es dürfen nur Personen damit fahren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Alkohol und Drogen sind auch bei diesen Fahrzeugen natürlich tabu. Mit den Rollern darf nur auf Radwegen, Fahrradstraßen sowie Radfahrstreifen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Die Nutzung auf Gehwegen ist verboten. Auch mit ausgeschaltetem Motor darf nicht auf Gehwegen gefahren werden. Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde WeselPressestelle Telefon: 0281 / 107-1050Fax: 0281 / 107-1055E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.dehttps://wesel.polizei.nrw