Flensburg- Haftbefehl gegen 26-jährigen Intensivtäter verkündet
Nun sitzt der 26-jährige Flensburger in Untersuchungshaft, nachdem er allein in diesem Jahr als Beschuldigter in mindestens 25 Fällen der Eigentumskriminalität in Erscheinung getreten ist.
Es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte allein im Zeitraum vom 24.08.21 bis 28.08.21 folgende zwei Raubstraftaten sowie einen räuberischen Diebstahl beging.
Am 24.08.21, um 05.35 Uhr, fragte der 26-Jährige am ZOB einen Taxifahrer nach Wechselgeld. Als dieser seine Geldbörse in die Hand nahm, griff der 26-Jährige zu. Es kam zu einem Gerangel, im Zuge dessen es dem Tatverdächtigen gelang, die Geldbörse zu greifen und mit dieser wegzulaufen.
Am Freitag (27.08.21), gegen 14.30 Uhr, trat der Tatverdächtige am Südermarkt an einen haltenden Bus heran. Dort griff er durch die geöffnete Fensterscheibe und stahl die dort liegende Geldbörse des Busfahrers. Zwei Zeugen des Vorfalls nahmen die Verfolgung auf, wurden aber von dem 26-Jährigen bedroht, so dass diese von einer weiteren Verfolgung des Täters absahen.
In beiden Fällen führten die polizeilichen Ermittlungen und Zeugenaussagen zum dem Beschuldigten.
Am Samstagmorgen (28.08.21), um 07.15 Uhr, ließ er sich von einem Taxi von der Dr. Todsen-Straße zu einer Bankfiliale in der Bahnhofstraße fahren um Geld abzuheben. Als er zum Taxi zurückkehrte, riss er die Fahrertür auf und stahl der Taxifahrerin das Portemonnaie aus dem Fahrzeuginnenraum. Eine Fahndung wurde nach der Tat sofort eingeleitet. Aufgrund der guten Beschreibung des Mannes konnte die Bundespolizei ca. zwei Stunden nach dem Vorfall den Tatverdächtigen im Zug von Flensburg nach Nortorf aufgreifen. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann zunächst wieder entlassen.
Nach der auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgten Ausstellung eines Haftbefehls durch das Amtsgericht Flensburg, gelang es einer Streifenwagenbesatzung am Mittwoch den 26-jährigen Betäubungsmittelkonsumenten auf dem ZOB-Gelände festzunehmen. Am Donnerstagmittag ordnete der Haftrichter wegen Wiederholungsgefahr den Vollzug der Untersuchungshaft an.
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