Bundespolizeidirektion München: Drei Festnahmen Ausgeschriebener: Münchner Bundespolizei auch als Fahndungspolizei erfolgreich
Am Münchner Hauptbahnhof geraten Personen, die bundesweit von Staatsanwaltschaften zur Haft und damit Festnahme ausgeschrieben sind, immer wieder in die Fänge der Bundespolizei.
Diesmal waren es drei Personen, die innerhalb weniger Stunden am Samstag (4. August) auf Bahnanlagen aufgegriffen und der Justiz zugeführt wurden. In einem Fall wurde einem alkoholisierten 56-Jährigen ein "Nickerchen" neben dem Gleis in Trudering zum Verhängnis.
* Gegen 22 Uhr war eine in Deutschland wohnsitzlose 47-jährige Eritreerin am Mittelbahnsteig der S-Bahn im Münchener Hauptbahnhof aus unbekannten Gründen mit einer unbekannten Frau in eine verbale Streitigkeit geraten. Bevor diese in Tätlichkeiten überging, schritt ein 27-Jähriger Landsmann aus Markt Indersdorf ein und ging schlichtend dazwischen. Da die Frau sich nicht beruhigen ließ und weiterhin aggressiv war, soll ihr der Schlichter mit dem Fuß gegen das Schienbein getreten und sie zu Boden geschubst haben. Ein 54-jähriger Pole aus Gräfelfing (Mitarbeiter der Deutschen Bahn) ging daraufhin dazwischen um die Personen zu trennen und informierte die Bundespolizei.
Ein Datenabgleich ergab für die 47-jährige Afrikanerin eine Fahndungsnotierung zur Festnahme und Zurückschiebung wegen zahlreicher ausländerrechtlicher Delikte.
Gegen den "Schlichter", bei dem ein Atemalkohol von 2,31 Promille gemessen wurde, ermittelt die Bundespolizei nun wegen des Verdachts der Körperverletzung. Er wurde auf freien Fuß belassen.
** Ein 56-jähriger Tscheche wurde von einem unbekannten Mitteiler am Bahnhof Trudering gegen 15 Uhr angesprochen, da er zwischen den Gleisen und einem Zaun im Gras lag. Er gab an, lediglich ein "Nickerchen" machen zu wollen und weigerte sich den Bereich zu verlassen. Daraufhin verständigte der Mitteiler über den Notruf die Polizei.
Der Tscheche wurde durch Streifen der Landes- und Bundespolizei aus dem Gleisbereich verbracht und einer Kontrolle unterzogen. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab drei Vollstreckungshaftbefehle aufgrund Erschleichens von Leistungen sowie eine Aufenthaltsermittlung nach dem Asylgesetz.
Von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth war wegen Nichtbezahlung einer Geldstrafe (300 EUR, Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage), von der Staatsanwaltschaft München I - aus den gleichen Gründen zweimal gesucht worden. Geldstrafe einmal 1.050,00 EUR, alternativ 35 Tage Ersatzfreiheitsstrafe sowie das andere Mal 750 EUR Geldstrafe bzw. 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Da der Tscheche, bei dem ein Atemalkohol von 1,52 Promille gemessen wurde, die geforderten Geldbeträge nicht aufbringen konnte wurde er der Justiz zugeführt. Der 56-Jährige wird die kommenden 95 Tage voraussichtlich in deren Gewahrsam verbringen.
*** Im Rahmen einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof München wurde bei einem 47-Jährigen aus Sri Lanka ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I festgestellt. Der Gesuchte wurde schlafend am Ausgang Bayerstraße von der Bundespolizei angetroffen.
Wegen Erschleichen von Leistungen war er vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt worden. Er konnte die geforderte Summe nicht aufbringen und wurde den Justizbehörden zugeführt. Auch bei ihm wurde Alkohol gemessen: 3,22 Promille.
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Wolfgang Hauner
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