BPOL NRW: Fahndungserfolge am Flughafen Düsseldorf Sechs Festnahmen am Wochenende durch Bundespolizei
Am vergangenen Wochenende (03.-05.09.2021) stellte die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge sechs Personen fest, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Bei der ersten Person am Freitagnachmittag handelte es sich um einen deutschen Staatsangehörigen, welcher zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/ Türkei vorstellig wurde. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte gegen den 33-Jährigen im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen einem Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen. Der Dortmunder konnte die Erzwingungshaft von einem Tag jedoch abwenden und seinen Flug in die Türkei antreten, nachdem er die Geldstrafe in Höhe von 10 Euro bei der Bundespolizei beglichen hatte.
Am darauffolgenden Samstagmorgen erschien eine 25-jährige türkische Staatsangehörige zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Antalya. Sie wurde bereits im Oktober 2019 durch die Staatsanwaltschaft Essen wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen konnte die Frau abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 300 Euro bei der Bundespolizei bezahlte. Im Anschluss setzte sie ihre Heimreise nach Essen fort.
Am Samstagabend stellte die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreise nach Ankara/ Türkei fest, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg gegen einen niederländischen Staatsangehörigen im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen hatte. Dem 28-Jährigen wird vorgeworfen, am Abend des 3. Februar 2020 einen Kleintransporter auf der A3 in Hunderdorf/ Bayern gefahren zu haben, obwohl ihm seine niederländische Fahrerlaubnis im Jahr 2017 durch die zuständige niederländische Behörde wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss entzogen wurde. Der in den Niederlanden lebende Mann bezahlte die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bei der Bundespolizei und ersparte sich damit 60 Tage Freiheitsstrafe. Seine Reise in die Türkei konnte er danach antreten.
Anderthalb Stunden später wurde eine deutsche Staatsangehörige zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya vorstellig. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte gegen die Frau aus Bonn nur fünf Tage zuvor einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen erlassen. Da sich die 23-Jährige auf die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hatte, wurde sie zur Fahndung ausgeschrieben. Die Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro konnte die Frau nicht begleichen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde sie daher der zuständigen Justizvollzugsanstalt überstellt.
Ebenfalls wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde ein 40-jähriger Mann, welcher am Sonntagnachmittag nach Izmir/ Türkei fliegen wollte. Die Staatsanwaltschaft Krefeld hatte im Januar 2020 einen Haftbefehl gegen den deutschen Staatsangehörigen erlassen. Der Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 62 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 620 Euro bei der Bundespolizei abwenden und nach Izmir reisen.
Zuletzt wurde am darauffolgenden Sonntagabend ein 24-Jähriger während der Einreisekontrolle aus Bodrum/ Türkei festgestellt, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte gegen den deutschen Staatsangehörigen einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 550 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der Mann aus Mönchengladbach die Erzwingungshaft von 5 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Heimreise fortsetzen.
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