Pressemeldungen für den Landkreis Ostallgäu & Kaufbeuren vom 27. September 2021
27.09.2021, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Ostallgäu & Kaufbeuren vom 27. September 2021
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Buchloe, Kaufbeuren, Marktoberdorf, Füssen und der Polizeistation Pfronten, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).
Pkw verkratzt
FÜSSEN. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde ein grauer Citroen auf der Beifahrerseite zerkratzt. Der Pkw war auf einer Parkfläche in der Mariahilferstraße in Füssen geparkt. Der Schaden beträgt rund 500 Euro. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Füssen unter der Tel.-Nr. 08362/9123-0 entgegen.
(PI Füssen)
Telefon beim Schönkahler Aufstieg gefunden
PFRONTEN. Am Sonntagnachmittag wurde im Achtal im Bereich des Schönkahler Aufstieg ein hochwertiges Mobiltelefon gefunden und bei der Polizeistation Pfronten abgegeben. Der Verlierer kann sich mit der Polizei Pfronten, Tel. 08363/9000, in Verbindung setzen.
(PSt Pfronten)
Pkw mutwillig beschädigt
KAUFBEUREN. In der Nacht von 25.09.2021 auf den 26.09.2021 wurde in der Falkenstraße ein am Straßenrand geparkter grauer Audi mutwillig beschädigt. Hierbei wurde offensichtlich mit dem Fuß mehrmals gegen die Fahrertür und den Außenspiegel des Pkw getreten. An dem Fahrzeug entstand ein geschätzter Schaden in Höhe von ca. 3.000 Euro. Sachdienliche Hinweise erbittet sich die Polizei Kaufbeuren unter der Telefonnummer 08341/933-0.
(PI Kaufbeuren)
Betrunkener greift Polizisten an
KAUFBEUREN. Am Freitagnacht gegen 00:00 Uhr wurde die Polizei zu einer betrunkenen Person in den Alleeweg gerufen. Nachdem der 57-Jährige in das hinzugerufene Taxi gestiegen war, begann er unvermittelt im Wagen zu randalieren. Die Beamten brachten ihn daraufhin wieder aus dem Wagen und fesselten ihn. Dabei versuchte er mehrfach, die eingesetzten Polizeibeamten zu treten und beleidigte diese. Die Beamten nahmen den Randalierer in Gewahrsam und er verbrachte die Nacht in der Ausnüchterungszelle. Ihn erwarten jetzt Strafverfahren wegen des Angriffs auf Polizeibeamte und den Beleidigungen.
(PI Kaufbeuren)
Betrunkener versucht Polizeibeamte anzugreifen
BUCHLOE. Im Rahmen einer Fahndung nach einem Raubdelikt in Kaufering führten Beamte der Polizeiinspektion Buchloe am Sonntagabend in einem von dort kommenden Zug eine Personenkontrolle durch. Dabei wollten sie die Identität eines 35-Jährigen feststellen. Da er auf Frage angab, ein Messer und eine Pistole mit sich zu führen, sollte er auch durchsucht werden. Dabei versuchte der Mann die beiden Beamten anzugreifen, sie brachten ihn aber zu Boden und fesselten ihn. Der Mann war stark betrunken, ein Test ergab einen Wert von nahezu drei Promille, weshalb von der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme angeordnet wurde. Der Mann muss sich jetzt wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands und Beleidigung verantworten.
(PI Buchloe)
Kratzer im Auto
BUCHLOE. Nur für eine knappe Stunde zwischen 11 und 12 Uhr hatte eine Frau ihren grauen Audi A3 auf dem Friedhofsparkplatz abgestellt, als sie im Anschluss einen 30 cm langen Kratzer feststellte, der wohl mit einem spitzen Gegenstand verursacht worden war. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Buchloe, Tel. 08241/9690-0 oder pp-sws.buchloe.pi@polizei.bayern.de.
(PI Buchloe)
Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten fehlen
BUCHLOE. Bei der Kontrolle des Kleintransporters eines Paketdienstes am Samstagvormittag stellten die Beamten fest, dass der Fahrer die vorgeschriebenen Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten nicht mitführte. Außerdem waren am Transporter zwei Reifen abgefahren. Der Fahrer wie auch der Halter erhalten eine Bußgeldanzeige.
(PI Buchloe)
Fahren ohne Fahrerlaubnis
WESTENDORF / DÖSINGEN. Bei der Kontrolle eines Traktors mit Anhänger stellten die Beamten am Freitagnachmittag fest, dass der Fahrer Rollkies für den privaten Garten transportierte und die Fahrt damit keinen landwirtschaftlichen Zweck aufwies. Dadurch wäre der Anhänger zulassungs- und versicherungspflichtig gewesen, es hätte Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werden müssen und der Fahrer hätte die Fahrerlaubnis Klasse BE benötigt, die er nicht hat. Deshalb erhält der 21-jährige Fahrer wegen dieser Delikte eine Strafanzeige.
(PI Buchloe)
Reh angefahren
GERMARINGEN / KETTERSCHWANG. Am Montagmorgen war eine 22-jährige Frau mit ihrem Pkw von Rieden in Richtung Ketterschwang unterwegs, als ihr kurz vor der Unterführung der B 12 ein Reh ins Auto lief. Da das verletzte Reh anschließend geflüchtet war, wurde der Jagdpächter zur Nachsuche verständigt. Der Sachschanden am Pkw beträgt 2.000 Euro.
(PI Buchloe)
Wildunfall zu spät gemeldet
JENGEN. Am Sonntagabend fuhr ein 36-Jähriger mit seinem Kleintransporter von Waal in Richtung Jengen und kollidierte auf der Strecke mit einem Reh. Anschließend fuhr er nach Hause und verständigte von dort telefonisch die Polizei. Diese stellte fest, dass sich mitten auf der Straße Fahrzeugteile und das tote Reh befinden.
Immer wieder stellt die Polizei im Rahmen der Aufnahme von Wildunfällen fest, dass viele Fahrzeugführer die gesetzlichen Pflichten nicht kennen, die nach einem solchen Unfall zu beachten sind.
So schreibt § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass nach einem Unfall jeder Beteiligte unverzüglich anzuhalten und den Verkehr zu sichern hat, sowie sich über die Unfallfolgen vergewissern muss. Nach § 32 StVO ist es verboten, Gegenstände auf der Straße liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. Zu den Gegenständen zählen auch tote Tiere.
Der Verursacher hat das Tier zur Seite zu räumen und wenn dies nicht sofort möglich ist, bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Dies kann dadurch geschehen, dass man mit eingeschalteter Warnblinkanlage bis zum Eintreffen der Polizei stehen bleibt und dadurch den nachfolgenden Verkehr warnt.
Werden Tiere mit den Einmalhandschuhen aus dem Verbandskasten zur Seite geräumt, so sollte daran gedacht werden, diese zuhause wieder zu ersetzen. Verstöße können von der Polizei mit einem Bußgeld bis 60 Euro und einen Punkt geahndet werden.
Außerdem schreibt auch das Bayerische Jagdgesetz vor, dass Fahrzeugführer, die Schalenwild (u.a. Rehe und Wildschweine) durch An- oder Überfahren verletzen oder töten, dies unverzüglich dem Revierinhaber oder der Polizei mitteilen müssen.
Diese Mitteilung kann am einfachsten telefonisch über den Polizeinotruf 110 erfolgen. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, dass der Revierinhaber schnellstmöglich das getötete Tier verwerten oder das verletzte Tier suchen und von den Leiden erlösen kann. Bei Verstößen kann das Landratsamt eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro festsetzen.
(PI Buchloe)
Wildunfall mit Reh
GERMARINGEN. Am Sonntagmorgen fuhr ein 51-jähriger Mann von Germaringen in Richtung Untergermaringen, als ihm ein Reh ins Auto lief und anschließend in ein Maisfeld flüchtete, weshalb der Jagdpächter zur Nachsuche verständigt wurde. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von 500 Euro.
(PI Buchloe)
Betrug verhindert
BUCHLOE. Vorsichtig geworden ist ein 69-jähriger Mann, der bereits einmal betroffen war. Nachdem er jetzt einen günstigen Balkenmäher auf der Internetseite einer Firma gefunden hatte, erkundigte er sich vor der Überweisung des Betrags von 415 Euro bei der örtlichen Polizeidienststelle nach der Seriosität der Firma. Nachdem die Beamten ihm dort mitteilten, dass es die Firma gar nicht gibt und das angegebene Konto eine IBAN aus Griechenland hatte, erstattete der Mann Anzeige wegen versuchten Betrugs.
(PI Buchloe)