Bundespolizeidirektion München: Ohne Fahrkarte, Maske und 3-G-Nachweis – dafür mit Haftbefehl

Von Bundespolizei verhaftet: Unbelehrbarer Ungar muss vier Monate hinter Gitter Am Samstag (4. Dezember) hat die Bundespolizei am Bahnhof in Garmisch-Partenkirchen einen Ungarn festgenommen. Der Mann, der zuvor ohne Fahrkarte in einem ICE unterwegs war, muss für mehrere Monate hinter Gitter. Diese drastische Maßnahme kommt nicht von ungefähr: Bei dem Inhaftierten handelt es sich offenbar um einen notorischen "Schwarzfahrer". Selbst ein Gerichtsurteil im Sommer dieses Jahres hatte wohl keine abschreckende Wirkung. Darüber hinaus weigerte er sich vehement, eine Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen. Und Drogen hatte er auch noch dabei. In den Nachmittagsstunden informierte eine Bahnmitarbeiterin im Fernzug zwischen München und Innsbruck die Bundespolizei, dass ein Fahrgast kein Ticket vorweisen könne. Ferner lehne es der ungarische Staatsangehörige trotz mehrfacher Aufforderung vehement ab, im Zug eine Maske zu tragen. Einen 3-G-Nachweis habe er auch nicht dabei. Der 36-Jährige wurde am Garmisch-Partenkirchner Bahnhof von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Selbst den hinzugerufenen Bundespolizisten gegenüber weigerte er sich, die Hygienevorschriften sowie die Corona-Schutzmaßnahmen zu beachten. Bei der Durchsuchung seiner Sachen kamen verschiedene Cannabis-Produkte zum Vorschein. Der Ungar gab an, kurz vor der Kontrolle Drogen konsumiert zu haben. Die Überprüfung seiner Personalien ergab außerdem, dass das Amtsgericht Augsburg gegen ihn im Juni dieses Jahres einen Strafbefehl erlassen hatte. Wegen Erschleichens von Leistungen sollte er rund 1.900 Euro in die Justizkasse einzahlen. Ersatzweise hatte das Gericht eine 120-tägige Freiheitsstrafe vorgesehen. Die verhängte Strafe hielt den unbelehrbaren Mann aber offensichtlich nicht davon ab, weiterhin ohne das Zahlen eines Entgelts mit dem Zug zu fahren. Daher wurde er nicht nur wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, sondern auch erneut wegen Leistungserschleichung angezeigt. Wegen der Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz wurde das zuständige Landratsamt in Garmisch-Partenkirchen eingeschaltet. Da er die vom Augsburger Gericht verhängte Geldstrafe nicht zahlen konnte, steht ihm ein viermonatiger Gefängnisaufenthalt bevor. Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen. Dort endete auch die Reise eines Polen, der in einem Bus auf der B2 unterwegs war. Nach ihm suchte die Staatsanwaltschaft Bielefeld. Aufgrund einer Verurteilung wegen Diebstahls hatte der 32-Jährige Justizschulden in Höhe von rund 1.400 Euro. Bei seiner Festnahme nahe Mittenwald war er jedoch nicht in der Lage, die festgesetzte Geldstrafe zu bezahlen. Daher brachte die Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei den polnischen Staatsangehörigen ersatzweise für 89 Tage in die Haftanstalt. Rückfragen bitte an: Yvonne Oppermann Bundespolizeiinspektion Rosenheim Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim Telefon: 08031 80 26 2201 E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .