Zahlreiche Feststellungen bei der temporären Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Hamburg
Für das vergangene Wochenende hatte die Bundespolizeidirektion Hannover für den Hauptbahnhof Hamburg in der Nacht von Freitag auf Samstag und vom Samstag auf Sonntag eine temporäre Allgemeinverfügung erlassen.
Diese Allgemeinverfügung verbot das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für alle Personen, die sich im Geltungsbereich/Gültigkeitszeitraum der Allgemeinverfügung im Hauptbahnhof Hamburg aufhielten bzw. diesen betraten.
Trotz eines leichten Rückganges der Gewaltdelikte befinden sich diese im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 weiterhin auf einem hohen Niveau. Festzustellen ist auch, dass sich die Vorfälle mit Messern erhöht haben. Insbesondere in den vergangenen Wochen mussten zahlreiche Sachverhalte festgestellt wurden, bei denen Personen verbotene Gegenstände oder Messer mitführten. Bei den Messern handelte es sich oftmals auch um verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz, wie bspw. Springmesser oder Einhandmesser, die grundsätzlich verboten sind.
Die Masse dieser Feststellungen erfolgte insbesondere in den Wochenendnächten, bei einer Altersgruppe der 15 - 45 jährigen. Hierbei handelt es sich offenbar um Personen, die den Bahnhof als Treffpunkt nutzen, um dort zu verweilen, sich mit Alkoholika und Nahrung zu versorgen und um von dort in andere Vergnügungsbereiche der Stadt zu gelangen. Insbesondere unter Alkoholeinfluss entwickeln sich oftmals Streitigkeiten verschiedener Personengruppen, bei denen es zu Körperverletzungsdelikten kommt. Eine besondere Gefahr bestand beim Mitführen gefährlicher Gegenstände wie bspw. Messer, da hier die Gefahr besteht, u.a. durch die enthemmende Wirkung des Alkohols, diese schneller einzusetzen.
Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Auch wenn diese nur mitgeführt werden, stellt dieses eine erhebliche Gefahr für andere dar, auch für "normal Reisende".
Durch die Maßnahmen der zurückliegenden beiden Wochenendnächte sollte ein deutliches Zeichen, eine Signalwirkung mit präventiven Charakter, gesetzt werden:
1. Der Entwicklung von Gewaltdelikten entgegenzuwirken, um die Sicherheit für Bahnhofsbesucher und Reisende zu erhöhen.
2. Das tatsächliche Lagebild durch intensive Kontrollen zu vervollständigen.
3. Personen zu sensibilisieren, dass neben grundsätzlich verbotene Gegenstände auch andere gefährliche Gegenstände wie bspw. Messer, nichts im Personenverkehr zu suchen haben.
Für den Einsatz waren rund 100 zusätzliche Polizeibeamte/-innen der Bundesbereitschaftspolizei aus Duderstadt im Einsatz.
Im Hauptbahnhof überprüfte die Bundespolizei insgesamt rund 850 Personen.
Bei den festgestellten 37 Verstößen gegen die Verbotsverfügung handelte es sich überwiegend um das Mitführen von Messern.
Von den 28 Messern mussten einige Einhand- und Springmesser sowie ein Faustmesser eingezogen werden, die grundsätzlich nach dem Waffengesetz verboten sind. Weiterhin wurde ein Messer festgestellt, welches den Anschein eines Schlüssels darstellte. Solche Gegenstände sind gänzlich verboten.
Weiterhin stellten die Einsatzkräfte u.a. zwei gänzlich verbotene Schlagringe nach dem Waffengesetz, eine Schreckschusspistole, zwei Schlagstöcke und Pfeffersprays fest.
Gegen die Personen, welche gänzlich verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz mitführten, wurde ein Strafverfahren eingeleitet (-12-).
Einige Einzelsachverhalte:
Um 20.15 Uhr kontrollierten die Bundespolizisten einen 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Hierbei wurden "immerhin" eine Schreckschusswaffe, ein Jagd- und ein Springmesser aufgefunden. Alle Gegenstände wurden sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nur 30 Minuten später wurde ein 19-jähriger Syrer angehalten. Bei der anschließenden Kontrolle kam ein Messer mit einer Klingenlänge von 14,5 cm zum Vorschein. Da der 19-Jährige das Messer in der Öffentlichkeit geführt hatte, wurde es sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet.
Um 22:45 Uhr klickten die Handfesseln, nachdem ein deutscher Staatsangehöriger beim Betreten des Hauptbahnhofes in die Arme der Bundespolizisten lief. Grund hierfür war nicht das Auffinden von verbotenen Gegenständen, sondern die Tatsache, dass der aus Roststock stammende 37-Jährige mittels Haftbefehl nach Diebstahl, Computerbetrug und Erschleichen von Leistungen durch die Staatsanwaltschaft Rostock gesucht wurde. Zur Verbüßung einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten wurde er in die Untersuchungshaftanstalt überstellt.
Kurz vor Mitternacht lief ein 26-jähriger Serbe in eine der Kontrollstellen am Hauptbahnhof. Nach Ansprache durch die Bundespolizisten versuchte der Mann zunächst zu fliehen, konnte aber fix von den Beamten eingeholt werden. Heftig setzte er sich den polizeilichen Maßnahmen zur Wehr, die Situation konnte aber durch die agierenden Bundespolizisten schnell wieder beruhigt werden. Diverse rauschgiftartige Substanzen konnten bei der Person sichergestellt werden. Da gegen ihn zudem eine Ausweisungsverfügung besteht, wurde er der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.
Am Folgetag gegen 19:45 Uhr wurde ein 23-jähriger albanischer Staatsangehöriger nach waffenartigen Gegenständen durchsucht. Dahingehend wurden die Beamten nicht fündig, allerdings stellte sich heraus, dass nach dem Albaner mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover nach Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gefahndet wurde. Er wurde verhaftet und dem Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof zugeführt. Glück für den 23-Jährigen: Dessen Cousin erschien in der Polizeidienststelle und beglich den haftbefreienden Betrag von insgesamt 1.152 Euro, so dass ihm der Antritt einer 89-tägigen Freiheitsstrafe erspart blieb. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verließen beide auf freiem Fuß das Bundespolizeirevier.
Um 00:05 Uhr konnten zwei 16-jährige festgestellt werden, welche -7- bzw. -36- mit CE gekennzeichnete Böller mit sich führten, die erst ab 18 Jahren zugelassen sind.
Als sogenannter "Beifang" wurden insgesamt -34- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz beanzeigt und -29- Fahndungstreffer erzielt. Bei den Fahndungstreffern handelte es sich u.a. um neun Haftbefehle sowie mit Masse um Aufenthaltsermittlungen (zur Feststellung der Ladungsfähigen Wohnanschrift in einem Strafverfahren).
"Mit dem Hintergrund, dass die Verbotsverfügung bereits im Vorfeld angekündigt war und dennoch so viele Gegenstände festgestellt wurden, ist die Anzahl der Feststellungen insbesondere von den grundsätzlich verbotenen Waffen definitiv zu hoch."
"Der Bahnhof und das Reisen ist zwar sicher, uns war es aber wichtig, dem festgestellten "Trend des Mitführens gefährlicher Gegenstände" mit einem deutlichen Signal entgegen zu wirken."
"Wir werden die Feststellungen analysieren und dieses Phänomen genau beobachten. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass nochmals eine zeitlich befristete Verbotsverfügung wie am vergangenen Wochenende für den Hauptbahnhof Hamburg ausgesprochen wird, denn die Sicherheit der Reisenden hat für uns höchste Priorität."
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