Niederbayern: Polizei setzt Zeichen gegen illegale Tötung von Greifvögeln – Erneut großangelegte Suchaktion

NIEDERBAYERN. Im vergangenen Jahr haben im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern eine Reihe illegaler Tötungen von Greifvögeln für Aufsehen gesorgt. Zwischen Januar und Mai 2021 sind niederbayernweit mehr als ein Dutzend toter Greifvögel aufgefunden worden, nicht selten wurden in unmittelbarer Nähe zu den Vögeln Giftköder festgestellt. Nachdem im vergangenen Jahr unter Leitung der Polizeiinspektion  Straubing  eine Ermittlungsgruppe für derartige Fälle von Naturschutzkriminalität eingerichtet worden ist, mehrten sich auch die Mitteilungen aus der Bevölkerung über aufgefundene tote Vögel. Sämtlichen Hinweisen wurde mit Nachdruck nachgegangen und die Kadaver zu weiteren Untersuchungen in die tierärztliche Fakultät nach Oberschleißheim verbracht. In mehreren Fällen konnte das schnell wirkende Fraß- und Kontaktgift Carbofuran nachgewiesen werden. Absuche mit Mulitcoptern (Drohnen) und Diensthunden Am Sonntag, 13.02.2022, waren zahlreiche Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Niederbayern mit Unterstützung von Drohnenpiloten der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus und vom Flughafen München sowie mit mehreren Diensthundeführern aus ganz Niederbayern, insbesondere im Raum Mengkofen, Leiblfing und Plattling an einer großangelegten Absuche beteiligt. Ziel war es, sowohl mögliche ausgelegte Giftköder, tote Greifvögel festzustellen aber auch um potentielle Täter durch die Maßnahmen von geplanten Taten abzuhalten. Erfreulich aus Sicht der Einsatzkräfte und den Vertretern des Landesbundes für Vogelschutz - es sind weder ausgelegte Giftköder noch tote Greifvögel festgestellt worden. Landesbund für Vogelschutz (LBV) – klare Signale an die Täter An der Aktion haben auch Vertreter des bayerischen Naturschutzverbands Landesbund für Vogelschutz (LBV) teilgenommen, um ein klares Zeichen dafür zu setzen, dass der LBV hier Seite an Seite mit der Polizei zusammenarbeitet. Das gemeinsam von LBV und Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) getragene Projekt „Tatort Natur“ hat in den letzten drei Jahren offenbart, dass die illegale Verfolgung von Greifvögeln ein landesweites Thema ist. In der vom LBV für das LfU zusammengestellten Auflistung solcher Fälle wurden in Bayern 41 vergiftete und 3 abgeschossene geschützte Vogelarten dokumentiert. „Wir freuen uns, dass das Polizeipräsidium Niederbayern klare Signale an die Täter sendet und nun auch eine landesweite Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Fachbehörden aufbauen wird, in der sich LBV und GLUS sehr gerne aktiv einbringen werden, um diesen verabscheuungswürdigen Straftaten endlich einen Riegel vorzuschieben“, stellt LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer fest. Polizeipräsident Manfred Jahn: „Mit  dieser Aktion wollen wir  ein deutliches Signal an potentielle Täter aussenden. Wir nehmen das Thema Naturschutzkriminalität sehr ernst, insbesondere das Töten von geschützten Arten werden wir nicht tolerieren, Straftaten werden konsequent verfolgt“. Greifvögel gelten in Deutschland als streng geschützte Tierarten – Gesetz sieht empfindliche Strafen vor Greifvögel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, d. h., es ist verboten, sie der Natur zu entnehmen, zu verletzen (beschädigen), zu töten, oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder gar zu zerstören. Bei den streng geschützten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich das Verbot, sie u. a. während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderungszeit erheblich zu stören. Nach dem Gesetz sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe möglich. Verständigen Sie umgehend die Polizei Sollten Sie einen verendeten Greifvogel auffinden, verständigen Sie die Polizei. Fassen Sie ausgelegte Giftköder nicht an, bzw. transportieren Sie diese nicht. Weiterführende  Informationen  zum  Thema  finden  Sie  auch  auf  der  Internetseite  des Landesbundes für Vogelschutz unter: https://www.lbv.de/naturschutz/standpunkte/umweltkriminalitaet/greifvogelverfolgung/ Medienkontakt, Polizeipräsidium Niederbayern, Tel. 09421 868-1014 Veröffentlicht am 14.02.2022, 06.30 Uhr