Kontrolle nach Ordnungswidrigkeit eskaliert
In Kreuzberg eskalierte gestern Nachmittag eine Einsatzsituation, als zwei Ordnungsdienstmitarbeiter eine Frau, die ihren Hund nicht angeleint gehabt haben soll, kontrollierten. Vorliegenden Informationen zufolge soll die Hundehalterin ihre Personalien bei der Überprüfung gegen 17.40 Uhr im Görlitzer Park verweigert haben. Als sie sich dann entfernen wollte, soll ein Ordnungsamtsmitarbeiter sie festgehalten haben. In diesem Moment trat ein 38-Jähriger hinzu und soll die Kontrollierenden bedrängt und mit dem Handy gefilmt haben. Dann soll er die Fäuste erhoben und schließlich Faustschläge gegen einen der Mitarbeiter, der ausweichen konnte, ausgeführt haben. Weitere Faustattacken sollen dann gefolgt sein, die der angegriffene Ordnungshüter durch Reizgassprühstöße abwehrte. Nun soll der Angreifer sein Fahrrad hoch erhoben und damit gedroht haben es auf die Kontrollierenden zu werfen. Anschließend soll er mit einem geöffneten Klappmesser gedroht haben. Der Bedrohte
nahm nun seinen dienstlich gelieferten Schlagstock in die Hand, um der Bedrohung entgegenzuwirken. Daraufhin stieg der Angreifer auf sein Fahrrad und fuhr davon. Bei seiner Flucht fuhr der 38-jährige eine unbekannt gebliebene junge Frau an und stürzte. Durch die Ordnungsamtsmitarbeiter zuvor alarmierte Einsatzkräfte des Polizeiabschnittes 53 nahmen den flüchten wollenden Angreifer, der durch Losreißversuche heftig Widerstand leistete, schließlich fest. Personen, die sich im Umfeld aufhielten, filmten die Geschehnisse dabei mit ihren Mobiltelefonen. Die durch das Reizgas entstandenen Augenreizungen des Festgenommenen behandelten Rettungskräfte der Feuerwehr noch im Park. Verletzt wurde darüber hinaus niemand, auch nicht die angefahrene junge Frau, die ihren Weg fortsetzte. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung setzten die Kräfte den 38-Jährigen wieder auf freien Fuß. Er muss sich nun wegen Tätlichen Angriffs, Bedrohung mit Messer sowie Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte verantworten. Die Ermittlungen dazu dauern an. Im gleichen Zug wird nun auch gegen den Ordnungsdienstmitarbeiter wegen gefährlicher Körperverletzung, aufgrund des Einsatzes des Reizgases, ermittelt.