Bundespolizeidirektion München: Mit Haftbefehl gesucht – mit Wohnsitz gemeldet/ Bundespolizei verweigert Migranten die Einreise

Am Sonntag (15. Januar) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) ein libyschen Busreisenden aufgegriffen. Der Migrant hatte sich bereits zuvor länger unerlaubt in Deutschland aufgehalten. Wie sich herausstellte, war das nicht das erste Vergehen des Mannes - gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor. Da der Mann zudem eine kleine Menge Drogen mitführte, folgte nun noch eine weitere Anzeige. Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am frühen Morgen die Insassen eines Fernbusses mit dem Routing Turin-Nürnberg. Unter den Reisenden befand sich ein 37-jähriger Libyer, der sich mit seinem gültigen libyschen Reisepass und italienischem Aufenthaltstitel auswies. Mit diesen Dokumenten wäre es dem Ausländer erlaubt, 90 Tage für touristische Zwecke nach Deutschland zu reisen. Die Bundespolizisten fanden jedoch heraus, dass der Mann bereits seit März 2022 mit Wohnsitz in Berlin gemeldet ist. Nach Ablehnung seines Asylantragsverfahrens im Jahr 2018 hatte sich der Migrant langfristig und wiederkehrend in Deutschland aufgehalten und wollte nun für mindestens drei Monate wieder nach Berlin reisen. Der 37-Jährige gab an, bei einem Freund zu wohnen, von dem er auch Geld für seine Unterstützungsleistungen erhalte. Aufgrund der Aufenthaltsdauer und der bezahlten Beschäftigung lag kein touristischer Aufenthaltszweck vor. Die Bundespolizisten stellten außerdem bei der Fahndungsüberprüfung fest, dass gegen den Libyer ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz vorlag. Der Gesuchte war bereits im Juli 2020 vom Amtsgericht Zittau wegen unerlaubten Aufenthaltes zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von fast 500 Euro verurteilt worden. Der Mann konnte nun den geforderten Betrag zahlen und somit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Weiterhin fanden die Polizisten bei der Durchsuchung des Mannes noch etwa zwei Gramm Haschisch und einen sogenannten Grinder auf. Die Bundespolizisten zeigten den Libyer wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie unerlaubten Aufenthaltes und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an. Die Beamten informierten die für den Migranten zuständige Ausländerbehörde über den Sachverhalt und wiesen den 37-Jährigen später nach Österreich zurück. Die Bearbeitung des Betäubungsmitteldeliktes wird im Nachhinein an den zuständigen Zoll übergeben. Rückfragen bitte an: Sabine Dittmann Bundespolizeiinspektion Kempten Kaufbeurer Straße 80 | 87437 Kempten Pressestelle Telefon: 0831 / 540 798-1010 E-Mail: bpoli.kempten.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu verhindern. Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91 Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau, sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.