Ohne Alkohol und Drogen am Steuer durch die Karnevalszeit: Polizei führt verstärkt Verkehrskontrollen durch

Kassel/ Nordhessen: Am kommenden Donnerstag tritt die Karnevalszeit mit der Altweiberfastnacht in ihre Hochphase ein. Nach einer zweijährigen Corona bedingten Pause stehen auch in Nordhessen bis zum Aschermittwoch wieder zahlreiche Karnevalsveranstaltungen bevor, bei denen viele Närrinnen und Narren ausgelassen feiern werden. Da dabei häufig Alkohol und gelegentlich andere berauschende Mittel eine besondere Rolle spielen, möchte die Polizei in diesem Zusammenhang auf die Gefahren hinweisen und wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt Kontrollen durchführen, um betrunkene und berauschte Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Daher rät die Polizei, sich bereits vorher Gedanken über die Heimfahrt zu machen: Ob mit einem Taxi, öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn oder sich durch Bekannte oder Verwandte abholen lassen- es bieten sich einige Möglichkeiten für einen sicheren Nachhauseweg. Insbesondere bei Gruppen lohnt es sich, bereits im Vorfeld gemeinsam einen Fahrer zu bestimmen, der nüchtern bleibt. Denn wer unter Alkohol- und Drogeneinfluss fährt, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch andere in Gefahr. Unfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss Wie wichtig die Kontrollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit sind, zeigen auch die Unfallzahlen: Im Jahr 2021 verursachten 410 alkoholisierte und 47 berauschte Fahrer einen Unfall auf nordhessischen Straßen. Bei zusätzlichen 32 Unfällen wurde sogar ein Mischkonsum von Alkohol und Drogen bei den Fahrzeugführern festgestellt. Die Unfallzahlen für das Jahr 2022 liegen noch nicht abschließend vor, dennoch lässt sich bereits erkennen, dass die Zahlen der unter Alkohol- und Drogeneinfluss verursachten Unfälle etwa auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr liegen. Was droht wann? Daher sollten sich Autofahrer während der "tollen Tage" auf vermehrte Verkehrskontrollen einstellen. Bereits bei 0,3 Promille kann der Führerschein eingezogen werden, wenn Anzeichen für eine Fahruntauglichkeit vorliegen oder man an einem Unfall beteiligt ist. Ab 0,5 Promille ist der Führerschein auch ganz ohne "Ausfallerscheinungen" für mindestens einen Monat weg, ab 1,1 Promille droht der richterliche Führerscheinentzug für mehrere Monate. Zudem müssen betrunkene Fahrer mit empfindlichen Bußgeldern und Geldstrafen rechnen. Für Fahranfänger unter 21 Jahren oder Führerscheinneulinge, die sich in der Probezeit befinden, gilt ohnehin die gesetzliche 0,0 Promille Grenze. Drogenberauscht ein Fahrzeug zu steuern, ist für jede Altersklasse tabu. Dies betrifft im Übrigen auch die E-Scooter, die sich in der Bevölkerung zunehmender Beliebtheit erfreuen. Darüber hinaus gelten für die Fahrer von Elektrorollern dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Nach einer durchgefeierten Nacht sollten alle Fahrzeugführer zudem berücksichtigen, dass auch am nächsten Morgen noch Restalkohol im Körper vorhanden sein kann. Zu guter Letzt sollte am Steuer eines Fahrzeugs die Wahl des Kostüms wohlüberlegt sein, denn neben freiem Gehör und freier Sicht sollten die wesentlichen Gesichtszüge erkennbar sein, ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig werden. Rückfragen bitte an: Ulrike Schaake Pressesprecherin Tel. 0561-910 1021 Polizeipräsidium Nordhessen Grüner Weg 33 34117 Kassel Pressestelle Telefon: +49 561 910 1020 bis 23 Fax: +49 611 32766 1010 E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de Außerhalb der Regelarbeitszeit Polizeiführer vom Dienst (PvD) Telefon: +49 561-910-0 E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de