Dinslaken – Nach Unfall eines E-Scooter-Fahrers / Polizei sucht Zeugen
Nach einem Verkehrsunfall am Dienstag gegen 23.30 Uhr in der Innenstadt sucht die Polizei Zeugen.
Ein 35-jähriger Essener befuhr zu dieser Zeit mit einem E-Scooter die Klarastraße. In Höhe der Weißenburger Straße fuhr er aus bislang ungeklärter Ursache gegen einen geparkten PKW, den er dadurch beschädigte.
Der 35-Jährige stürzte und erlitt unter anderem Verletzungen am Kopf. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus.
Dort entnahm ihm eine Ärztin eine Blutprobe. Die Polizisten, die den Unfall aufnahmen, hatten im Gespräch mit dem Essener festgestellt, dass dieser lallte. Ein daraufhin durchgeführter Alcotest verlief positiv.
Der 35-Jährige hat keine Erinnerungen, wie es zu dem Unfall gekommen ist.
Ein Zeuge hatte einen Knall gehört, den Vorfall selbst aber nicht gesehen. Vor dem Eintreffen des Rettungswagens hatten sich Passanten um den Verletzten gekümmert.
Die Polizei bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, sich bei der Wache in Dinslaken, Telefon 02064 / 622-0, zu melden.
Die Polizei nimmt diesen Unfall zum Anlass, erneut auf die Voraussetzungen zum Fahren im öffentlichen Verkehrsraum mit den beliebten Elektrorollern hinzuweisen:
Sie benötigen als Voraussetzung eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Stichtag für eine neue Haftpflichtversicherung ist immer der 01. März. Die Gültigkeit endet am letzten Tag im Februar des Folgejahres.
Darüber hinaus müssen am Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette, eine Fahrzeugidentifikationsnummer und ein Fabrikschild angebracht sein.
Es dürfen nur Personen damit fahren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Alkohol und Drogen sind auch bei diesen Fahrzeugen natürlich tabu.
Mit den Rollern darf nur auf Radwegen, Fahrradstraßen sowie Radfahrstreifen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden.
Die Nutzung auf Gehwegen ist verboten. Auch mit ausgeschaltetem Motor darf nicht auf Gehwegen gefahren werden.
AM
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