BPOLI MD: Verurteilung wegen Besitzes von Drogen – Haftbefehl und erneuter Fund von Betäubungsmitteln
Am Donnerstag, den 5. Oktober 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 09:40 Uhr einen 39-Jährigen auf dem Hauptbahnhof in Magdeburg. Bei der Überprüfung seiner Personalien in dem Fahndungssystem der Polizei stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg nach dem Deutschen suchte. Zum einen ersuchte sie den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes aufgrund eines Strafverfahrens wegen Diebstahls. Zum anderen erließ sie einen Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn: Im April dieses Jahres wurde er durch einen Richter des Amtsgerichtes Magdeburg wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 875 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen verurteilt. Seitens des Verurteilten erfolgte weder die Begleichung der geforderten Geldstrafe, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Zudem ist er unbekannten Aufenthalts und entzieht sich dadurch der Strafvollstreckung. Folglich wurde im September der Haftbefehl erlassen. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Dort gab er den Beamten gegenüber an, das Geld nicht aufbringen zu können. Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Sachen stellten die Einsatzkräfte eine geringe Menge, vermutlich, Cannabis fest und anschließend sicher. Nach Abschluss aller polizeilich erforderlichen Maßnahmen sowie einer erneuten Strafanzeige wegen des aktuellen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde der Gesuchte in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend über den vorerst neuen Aufenthaltsorten des Mannes un-terrichtet.
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