Bundespolizeidirektion München: Wiedereinreisesperre und doppelte Asylantragstellung/ Bundespolizei trifft auf polizeibekannte Busfahrgäste

Am Montag (6. November) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) bei der Kontrolle der Insassen eines Fernreisebusses (Rom-Frankfurt am Main) einen pakistanischen Reisenden aufgegriffen, der trotz aufrechter Wiedereinreisesperre versuchte hatte, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Mit dem Polizeibekannten gab es schon bald ein Wiedersehen. Ein weiterer Passagier hatte gleich in zwei Ländern Asylanträge gestellt. Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Morgen einen pakistanischen Fernbusreisenden, der sich mit seinem gültigen rumänischen Flüchtlingsausweis sowie Aufenthaltstitel auswies. Die Polizisten fanden durch die Fahndungsüberprüfung heraus, dass gegen den 21-Jährigen ein bis Anfang 2026 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik besteht. Den deutschen Behörden ist der Mann außerdem unter mehreren Personalien sowie als Gewalttäter und Betäubungsmittelkonsument bekannt. Die Beamten recherchierten, dass der Migrant erstmals im März 2018 nach Deutschland eingereist war und einen Asylantrag gestellt hatte, welcher abgelehnt wurde. Im Juli 2023 war die Abschiebung nach Rumänien erfolgt. Die Bundespolizisten wiesen den Pakistaner nach der Anzeigenbearbeitung nach Österreich zurück. Vier Stunden später stellten Zoll- und Bundespolizeibeamte den 21-Jährigen bei einer gemeinsamen Kontrolle am Bahnhof Lindau-Reutin erneut fest. Dieses Mal versuchte der Mann mit einem Zug aus Bregenz unerlaubt einzureisen und führte zudem eine kleine Menge Haschisch mit. Somit erhielt der 21-Jährige neben einer erneuten Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise eine weitere wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Beamten wiesen den Migranten nach Rücksprache mit dem zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt am Abend ein zweites Mal nach Österreich zurück. Im selben Bus kontrollierte die Bundespolizeistreife noch einen palästinensischen Fahrgast. Der 30-Jährige legte zur Überprüfung seine gültigen griechischen Flüchtlingsdokumente vor. Die Beamten ermittelten, dass sich der Migrant aktuell in Deutschland im Asylverfahren befindet. Eigenen Angaben zufolge war der Mann 2021 mit seinen griechischen Dokumenten nach Belgien geflogen und anschließend nach Deutschland weitergereist, um erneut einen Asylantrag zu stellen. Die Bundespolizisten zeigten den Mann wegen versuchter unerlaubter Einreise an und leiteten ihn an das für ihn zuständige Ausländeramt Stuttgart weiter. Die Beamten informierten die verantwortlichen Behörden außerdem über den Verdacht des Sozialleistungsbetruges. Rückfragen bitte an: Sabine Dittmann Bundespolizeiinspektion Kempten Kaufbeurer Straße 80 | 87437 Kempten Pressestelle Telefon: 0831 / 540 798-1010 E-Mail: bpoli.kempten.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu verhindern. Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91 Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau, sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.