BPOLI LUD: Gegen das Aufenthaltsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz verstoßen
Gestern Nachmittag kontrollierten Bundesbereitschaftspolizisten auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße einen polnischen Opel Astra. Mit diesem waren drei Georgier (29, 31, 32) nach Deutschland eingereist.
Zwei der Eingereisten hatten lediglich Kopien ihrer Reisedokumente dabei bzw. konnten Fotos davon auf ihren Smartphones zeigen. Eine Überprüfung ihrer Namen ergab, dass verschiedene Fahndungsnotizen gegen die 29 und 32 Jahre alten Männer vorlagen, u.a. wegen Diebstahls, wegen Betäubungsmitteldelikten und Verstößen gegen das Asylverfahrensgesetz. Wie sich herausstellte, befindet sich das Duo derzeit im Asylverfahren, hätte demnach gar nicht ausreisen dürfen. Deshalb führt der Weg nun für diese beiden erst einmal zurück zu einer Erstaufnahmeeinrichtung nach Thüringen.
Der dritte Georgier (31), der sich immerhin ausweisen konnte, ist in Deutschland geduldet, aber auch mehrfach der Polizei bekannt. Gegen ihn wird die Bundespolizei nun die Anordnung von Haft beantragen, um später eine Rückführung ins Heimatland durchführen zu können.
Was die Drei nun eint, sind Anzeigen wegen der Verdachts der unerlaubten Einreise und wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Schließlich waren in ihrem Gepäck und in dem gemeinsam genutzten Pkw eine Vielzahl von Spritzen entdeckt worden, an denen sich noch Anhaftungen von Drogen befanden.
Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte bei allen positiv.
Weil sich der 29-Jährige demzufolge unter dem Einfluss berauschender Mittel hinter das Lenkrad gesetzt hatte, kassierte er zusätzlich eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz.
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