BPOLI MD: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei Dieb
Am Sonntag, den 3. Dezember 2023 kontrollierte eine Streife der Bun-despolizei gegen 19:30 Uhr einen 32-Jährigen am Hauptbahnhof Mag-deburg. Eine Überprüfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei ergab zum einem, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg und die Ausländerbehörde Harz den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes aufgrund von eigenen Ermittlungen wegen Diebstahls beziehungsweise eines Verstoßes gegen das Asylgesetz ersuchte, um ihm entsprechende Post zuzustellen.
Zum anderen lag gegen den Georgier ein offener Haftbefehl der Staats-anwaltschaft Berlin vor. So wurde der Polizeipflichtige im Mai dieses Jahres rechtskräftig wegen Diebstahls in mehreren Fällen zu einer Geldstrafe von 375 Euro oder 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Einen Tagessatz bezahlte der Verurteilte von der geforderten Geldsumme, weitere blieben aus. Trotz ergangener Ladung stellte er sich auch nicht dem Strafantritt. Demnach erließ jene Staatsanwaltschaft im Oktober dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Bei der Prüfung seiner mitgeführten Dokumente stellten die Einsatzkräfte dann noch fest, dass er keine legitimierenden Dokumente bei sich führte, um sich legal in Deutschland aufhalten zu können. Somit hielt er sich unerlaubt in Deutschland auf. Auf der Dienststelle gab der Festgenommene an, die geforderten 360 Euro nicht zahlen zu können, daher wurde er am selbigen Tag in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht. Die ausschreibenden Behörden wurden über den Vollzug der Maßnahme und den aktuellen Aufenthaltsort des 32-Jährigen durch die Bundespolizisten in Kenntnis gesetzt. Dem Mann droht jetzt ein weiteres Strafverfahren wegen des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland.
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