240306-3. „Mobil. Aber sicher!“ – Bilanz der Kontrollen im Februar und Ausblick auf den März
Zeit: Februar 2024; Orte: Hamburger Stadtgebiet
Im Februar führten rund 2.300 Einsatzkräfte der Polizei Hamburg Schwerpunktkontrollen zu Verstößen im ruhenden Verkehr und technischen Mängel an Fahrzeugen durch und überprüften dabei 3.574 Personen und 4.528 Fahrzeuge.
Dazu leiteten die Polizistinnen und Polizisten und die für Verkehrsüberwachungen Angestellten im Polizeidienst in über 850 durchgeführten Kontrollmaßnahmen insgesamt über 19.000 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Im Einzelnen kam es dabei unter anderem zu folgenden Verstößen:
Kraftfahrzeugführende
Straftaten
- 12 x Fahren unter dem Einfluss von Drogen
- 14 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
- 59 x Fahren ohne FahrerlaubnisOrdnungswidrigkeiten
- 16.476 x Verstöße im ruhenden Verkehr
- 548 x verbotswidriges Wenden/Abbiegen
- 204 x Missachtung roter Ampeln
- 180 x verbotswidrige Handynutzung
- 156 x Geschwindigkeitsverstöße
- 22 x Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel (Alkohol,
Drogen, Medikamente)
- 84 x Missachtung der Anschnallpflicht
- 19 x Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert
- 63 x verbotswidriges Befahren eines GehwegesRadfahrende
- 80 x Missachtung roter Ampeln
- 12 x verbotswidrige Handynutzung
- 38 x Nutzung der falschen Radwegseite (sogenannte
Geisterradler)
- 14 x Fahren auf einem GehwegE-Scooter-Nutzende
Straftaten
- 2 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
- 1 x Fahren ohne FahrerlaubnisOrdnungswidrigkeiten
- 1 x Missachtung roter Ampeln
- 1 x verbotswidrige Handynutzung
- 45 x verbotswidrig abgestellte E-Scooter
- 1 x Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel (Alkohol,
Drogen, Medikamente)
- 5 x Nutzung der falschen Radwegseite
- 4 x zu zweit auf einem E-ScooterZu Fuß Gehende
- 7 x Missachtung roter AmpelnDarüber hinaus stellten die Einsatzkräfte 519 Mängelmeldungen zum Beispiel wegen nicht mitgeführter Dokumente oder technischer Mängel an den Fahrzeugen aus und ordneten insgesamt 33 Blutprobenentnahmen aufgrund des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel an.
Ausblick auf die Maßnahmen im März
In diesem Monat stehen die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden erneut im Fokus unserer Verkehrssicherheitsarbeit.
Die Mobilitätswende ist insbesondere im innerstädtischen Bereich deutlich spürbar. In den vergangen 20 Jahren hat sich allein der Radverkehr um über 100 Prozent gesteigert. Dazu stehen inzwischen etwa 16.000 E-Scooter im Leihbetrieb als weitere Form der Fortbewegung zur Verfügung.
Des Weiteren sind auf Hamburgs Straßen im vergangenen Jahr 28 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Zweidrittel von ihnen (neun zu Fuß Gehende, neun Radfahrende, eine Nutzerin eines E-Scooters) sind den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden zuzurechnen.
Nicht angepasste Geschwindigkeit, die Missachtung des erforderlichen Sicherheitsabstandes, Fehler beim Abbiegen und die Missachtung des Rotlichts sowie von Vorfahrt und Vorrang durch Kraftfahrzeugführende verantworten die meisten Verkehrsunfälle mit Personenschäden.
Ungeschützte Verkehrsteilnehmende begeben sich aber auch wiederkehrend durch die Benutzung falscher Verkehrswege, der Missachtung von roten Ampeln, dem unachtsamen Überschreiten der Fahrbahn auch an nicht dafür vorgesehenen Stellen sowie dem berauschten Fahren (Alkohol und andere Substanzen) in eigene Gefahr.
Die Polizei Hamburg wird weiterhin Verkehrskontrollen durchführen, um alle Teilnehmenden im Straßenverkehr zu sensibilisieren.
Mx.
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Thilo Marxsen
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