Jährlicher Wechsel der Versicherungskennzeichen noch nicht überall durchgeführt
Seit dem 01.03.2024 benötigen die Fahrer von Mofas, E-Scootern, Mopeds, S-Pedelecs und anderen versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen ein blaues Versicherungskennzeichen. Das neue Versicherungskennzeichen hat dann wieder eine Gültigkeit bis zum 28.02.2025.
Seit dem 01.03.2024 musste die Polizei bereits in mehreren Fällen die Fahrer von entsprechenden Fahrzeugen kontrollieren, an deren sich noch abgelaufene Versicherungskennzeichen befanden. Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden eingeleitet und die Nutzung bis zum Wechsel untersagt.
Die Polizei Oldenburg weist nochmal daraufhin, dass die Kennzechen gewechselt werden müssen, nur so besteht ein gültiger Versicherungsschutz.
Nutzen Sie ihre Fahrzeuge bitte erst wieder mit einem gültigem Versicherungsschutz, sowohl Fahrer als auch Halter der Fahrzeuge können sich sonst strafbar machen. Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, so ist in der Regel kein Versicherungsschutz gewährleistet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
Pressestelle
Jens Rodiek
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