BPOLI MD: Gleich zwei Haftbefehle für 51-Jährigen

Starker Alkoholkonsum wurde einem 51-Jährigen am Donnerstag, den 21. März 2024 zum Verhängnis: Er fiel einer Streife der Bundespolizei gegen 09:00 Uhr stark schwankend am Hauptbahnhof Halle (Saale) auf und wurde kontrolliert. Der Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei brachte gleich zwei Haftbefehle zum Vorschein: Zum einen erließ das Amtsgericht Halle (Saale) am 1. März dieses Jahres einen Untersuchungshaftbefehl, da der Deutsche, welcher sich in diesem Fall wegen Diebstahls verantworten muss, sich nicht an Meldeauflagen hielt und aufgrund seiner Wohnsitzlosigkeit durch das Gericht nicht mehr erreichbar war. Zum anderen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) vor. Demnach verurteilte ihn das Landgericht Halle (Saale) im Mai des vergangenen Jahres wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigung, Diebstahls in fünf Fällen, Hausfriedensbruchs, räuberischer Diebstahls und tätlichen Angriffs auf - sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Da er sich, trotz ergangener Ladung, nicht dem Strafantritt stellte, erging am 14. März 2024 der Haftbefehl. Dieser wurde dem Mann gemeinsam mit dem Untersuchungshaftbefehl eröffnet. Die Bundespolizisten nahmen den Gesuchten fest und mit zur Dienststelle. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,14 Promille. Nach der Vorstellung bei einem Arzt übergaben die Bundespolizisten den Mann an eine Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibenden Behörden wurden entsprechend informiert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir