BPOLI LUD: Bewegung auf der Fahndungsliste
In den zurückliegenden Tagen haben die regional eingesetzten Kräfte der Bundespolizei für eine gewisse Bewegung auf der Fahndungsliste gesorgt.
Alleine am Ostermontag nahmen sie einen polnischen Mann (29) sowie zwei Deutsche (53, 31) fest.
Gegen den 29-Jährigen, der gemeinsam mit einem Bekannten in Bad Muskau festgesetzt wurde, lag beispielsweise ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Siegen vor. Der Haftbefehl war ausgestellt worden, weil der vom Amtsgericht Siegen wegen Diebstahls geringwertiger Sachen verurteilte Täter seine Geldstrafe (600,00 Euro) immer noch nicht bezahlt hatte. Da sowohl der Verurteilte als auch sein Begleiter Einbruchswerkzeug mitführten, ist zunächst eine Streife des Polizeireviers Weißwasser an den Festnahmeort gerufen worden.
Der 53-Jährige ist später in Görlitz, Uferstraße, angehalten und kontrolliert worden. Bei der Gelegenheit kamen gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle ans Licht. Dabei hatte sowohl die Staatsanwaltschaft Düsseldorf als auch die Staatsanwaltschaft Köln aus gleichem Grund den Haftbefehl ausgefertigt. In beiden Fällen war der Deutsche schließlich wegen Diebstahls geringwertiger Sachen verurteilt worden. Insgesamt fehlten ihm gestern 1.000 Euro, um die Gesamtstrafe zu begleichen. Nun sitzt er ersatzweise für die nächsten Monate hinter Gittern.
Die finanzielle Situation des 31-Jährigen war dagegen so gut, dass er nach seiner Ergreifung an der Görlitzer Stadtbrücke 2.137,00 Euro an die festnehmenden Beamten übergeben konnte. Damit erledigte sich der Vollstreckungshaftbefehl, der von der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgestellt worden war.
Bereits am Gründonnerstag klickten bei einem 61-Jährigen im Görlitzer Bahnhof die Handfesseln. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft Dresden seinen Namen auf drei verschiedene Haftbefehle (!) geschrieben. Der Dresdener hatte demzufolge auf keinen der Strafbefehle (wegen Erschleichens von Leistungen, wegen Körperverletzung und wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort) reagiert. Als er nun die Ersatzfreiheitsstrafen "am Stück" abwenden wollte, stellte sich heraus, dass seine Barmittel nicht vollständig ausreichen. Er hätte immerhin 2.705,95 Euro auf den Tisch legen müssen, um weiterreisen zu können. Letztlich kam er in eine Justizvollzugsanstalt.
Der Ostersonntag endete auch für einen 28-Jährigen hinter den Mauern des Gefängnisses. Als Bundespolizisten ihn in der Nacht auf der Stadtbrücke in Görlitz antrafen, bemerkten sie bei der Überprüfung seiner Personalien einen offenen Untersuchungshaftbefehl. Diesen Untersuchungshaftbefehl (Verdacht des Diebstahls mit Waffen) setzte der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz später in Vollzug.
Schließlich machte eine 14-Jährige am Montagabend ebenfalls Bekanntschaft mit der Bundespolizei. Das Mädchen hatte sich schon vor ein paar Tagen aus einem Kinderheim in der Neißestadt abgesetzt. Als dies bemerkt wurde, ist die Fahndung nach ihm ausgelöst worden. Der "Ausflug" endete nun, wo er begann: die Streife brachte die Minderjährige zurück in ihr Heim.
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