Verkehrsunfall unter Einwirkung von Alkohol
Am 06.04.2024 gegen 00:15 Uhr kam es auf der K 65 bei Gnevkow, Ortsteil Letzin, zu einem Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden. Hierbei befuhr der 21-jährige deutsche Fahrzeugführer eines Kleinwagens die K 65 aus Richtung Letzin kommend in Richtung Letzin-Siedlung. Kurz hinter Letzin kam er dabei mit seinem Fahrzeug, in einer Linkskurve, nach rechts von der Fahrbahn ab, kollidierte mit einem Verkehrsschild und in weiterer Folge mit einem Straßenbaum. Dabei zog er sich Verletzungen zu. Der Fahrzeugführer wurde durch die Freiwilligen Feuerwehren Altentreptow, Gültz und Letzin, welche mit insgesamt mit 36 Kameraden im Einsatz waren, geborgen. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 3.500,- EUR. Während der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrzeugführers fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,52 Promille. Weiter wurde bekannt, dass der Fahrzeugführer keine erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen besitzt und das Fahrzeug nicht zugelassen war. Gegen den Fahrzeugführer wurde Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Pflichtversicherung erstattet.
Im Auftrag
Jens Unmack
Erster Polizeihauptkommissar
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