BPOL NRW: Fahndungserfolg auf ganzer Strecke – Bundespolizei stellt gesuchte Straftäter
Am 14.04. sollen ein 17- und ein 22-Jähriger im Kölner Hauptbahnhof einen Diebstahl begangen haben. Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren gegen die Marokkaner ein. Zudem gelang es den Beamten gleich vier gesuchte Straftäter zu stellen. Zwei von ihnen wurden festgenommen und dem Polizeigewahrsam überstellt, zwei kamen mit der Zahlung einer Geldstrafe davon und durften die Dienststelle wieder verlassen.
Bereits um 01:15 Uhr beobachteten zivile Beamte der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl (FEG TD) einen 17- und einen 22-Jährigen beim Taschendiebstahl eines Mobiltelefons, nahmen sie vorläufig fest und führten sie der Dienststelle zu. Das Mobiltelefon stellten die Zivilen sicher und eröffneten ein Strafverfahren wegen "Diebstahls". Die beiden Männer konnten die Wache nach Abschluss der Maßnahmen wieder verlassen. Der Geschädigte erhielt sein Eigentum zurück. Bei der Überprüfung seiner Personalien offenbarte sich eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zur Festnahme. Aufgrund von "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" lag gegen ihn ein Urteil zur Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen oder wahlweise einer Zahlung von ca. 2000 Euro vor. Nach kurzer Rücksprache konnte der 31-jährige Grieche die Summe begleichen und die Polizeidienststelle wieder verlassen.
Gegen 18 Uhr kam es dann zu zwei weiteren Feststellungen:
Beamte im Kölner Hauptbahnhof kontrollierten einen 36-jährigen Deutschen. Er war durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen "schweren Raubes" zur Untersuchungshaft ausgeschrieben.
Bei der Kontrolle eines 39-jährigen Syrers offenbarte sich eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf aufgrund von "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte".
Die Einsatzkräfte nahmen die Männer fest und führten sie dem Polizeigewahrsam zu.
Um 20:00 Uhr wurde schließlich ein 38-jähriger Deutscher auf der Dienststelle vorstellig. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht. Die Geldstrafe in Höhe von ca. 1200 Euro konnte er jedoch entrichten und wurde von der Dienststelle entlassen.
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