Emsland/Grafschaft Bentheim – Kontrollen an Christi Himmelfahrt unter anderem bei „Dautrappen“ und Schützenfest Spahnharrenstätte

Jährlich ziehen an Christi Himmelfahrt zahlreiche Menschen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim mit einem Bollerwagen oder auf Fahrrädern durch die Landkreise, um den "Vatertag" zu feiern. Anlässlich dieses Feiertages am Donnerstag führen die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion verstärkte Kontrollen hinsichtlich des Konsums von alkoholischen Getränken bei Jugendlichen im gesamten Inspektionsbereich durch. Außerdem werden stationäre und mobile Verkehrskontrollen mit dem Fokus auf Fahrten unter Alkoholeinfluss sowie überhöhter Geschwindigkeit durchgeführt. Besonders an den bekannten Treffpunkten und Strecken in beiden Landkreisen wird die Polizei verstärkt im Einsatz sein. Neben dem sogenannten "Dautrappen" in Uelsen werden die Beamtinnen und Beamten unter anderem am Bestattungswald in Sögel vor Ort sein. Insbesondere beim Bestattungswald wird explizit darum gebeten, die Totenruhe zu achten und den Lärm zu reduzieren sowie die Notdurft nicht im Wald zu verrichten. In diesem Jahr wird zudem explizit darauf hingewiesen, dass es keine Sammelpunkte im Bereich Ferienhausgebiet Sögel und Reifen König in Werlte geben wird. Alle Personen und Gruppen werden daher gebeten, sich direkt auf den Weg in Richtung Bestattungswald/Spahnharrenstätte und in Richtung Alter Spahnharrenstätter Weg zu machen und werden auch entsprechend von den Einsatzkräften vor Ort dazu aufgefordert. Aus Umweltschutzgründen wird zudem ausdrücklich darum gebeten, den eigenen Unrat nicht achtlos in der Natur zu hinterlassen und ihn ordnungsgemäß zu entsorgen. Darüber hinaus ist die Waldbrandgefahr zu beachten. Der sorglose Umgang mit Feuer oder auch leichtfertig entsorgte Zigaretten kann schnell zu Bränden in der Natur führen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim Christopher Degner Telefon: +49 591 - 87 204 E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle.