BPOLI MD: Zugriff durch Bundespolizei: Per Haftbefehl gesuchter Dieb versucht mit drei weiteren Komplizen Bahnkabel zu entwenden
Am Dienstag, den 11. Juni 2024 erhielt die Bundespolizei gegen 17:30 Uhr fernmündlich die Meldung von der Notfallleitstelle der Bahn, dass einem aufmerksamen Triebfahrzeugführer eines Intercitys mehrere Per-sonen an einem Kabelschacht an der Bahnstrecke in Schönebeck (Elbe) aufgefallen sind. Eine Streife befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem Regionalexpress am Bahnhof Schönebeck und begab sich fußläufig zum gemeldeten Ort. Am Ereignisort konnten die Beamten vier männliche Personen unter der Welsleber Brücke in der Nähe des Hauptbahnhofes Schönebeck (Elbe) feststellen. Jene hatten die vorhandenen Kabelschächte geöffnet und bereits mehrere Kabel aus den Schächten gezogen. Da sich die 20, 23, 24 und 52-jährigen Männer in einem Gefahrenbereich befanden, forderten die Einsatzkräfte die Herren auf, diesen zu verlassen. Parallel trafen zur Unterstützung weitere Ein-satzkräfte, unter anderem ein Diensthundeführer mit seinem vierbeinigen Kollegen, ein. Der Partner mit der kalten Schnauze nahm die Fährte auf und zeigte ein eindeutiges Anzeigeverhalten, dass die mutmaßlichen Tatverdächtigen einen Schleichweg zur Bahnstrecke nutzten, um an die Kabelschächte zu gelangen. Entsprechend eröffneten die Einsatzkräfte den vier Letten den Tatvorwurf des Bandendiebstahls und nahmen sie für alle weiteren strafprozessualen Maßnahmen mit zur Dienststelle am Magdeburger Hauptbahnhof.
Eine Überprüfung der festgestellten Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei ergab, dass der aktuelle Aufenthaltshaltort des 23-Jährigen durch die Staatsanwaltschaft Flensburg und das Amtsgericht Darmstadt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ersucht wird. Zudem lag gegen den jungen Mann ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor. Demnach wurde er im März 2022 durch einen Richter des Amtsgerichts Osnabrück wegen Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie unter Einfluss von Alkohol und fahrlässiger Körperverletzung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2100 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen verurteilt. Davon zahlte der Verurteilte 15 Euro, doch dann blieben die Zahlungen aus. Dem Strafantritt stellte der Mann sich, trotz ergangener Ladung, nicht. Daher erließ jene Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl im Juli 2022. Die eingesetzten Beamten eröffneten ihm diesen. Er konnte den geforderten Geldbetrag von 2085 Euro nicht begleichen und wurde am selbigen Tag an eine Justizvollzugsanstalt übergeben. Die Beamten informierten die ausschreibenden Behörden über den Aufgriff, seinen neuen Aufenthaltsort und den Vollzug des Haftbefehls.
Alle vier Männer erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Bandendieb-stahls.
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