Polizei zieht am Wochenende zwei betrunkene E-Scooter Fahrer aus dem Verkehr
(AB) Am vergangenen Wochenende stoppte die Polizei gleich zwei alkoholisierte E-Scooter-Fahrer, die alkoholisiert mit ihrem Gefährt unterwegs waren.
Zunächst fiel den Beamten des Verkehrsdienstes in der Bad Oeynhausener Innenstadt am Freitagabend gegen 22.30 Uhr ein junger Mann auf, der in der Dunkelheit ohne eingeschaltetes Licht auf der Portastraße fuhr. Das Augenmerk der Polizisten fiel zudem auf eine Kiste Bier, die der Fahrzeugführer auf dem Trittbrett des Rollers transportierte. Die Beamten hielten den Schlangenlinien fahrenden 18-Jährigen letztlich an. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle bemerkten die Gesetzeshüter Alkoholgeruch in der Atemluft des Bad Oeynhauseners. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht, dass der Mann vor Fahrtantritt Alkohol zu sich genommen hatte.
Auf der Polizeiwache wurde ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Das weitere Führen von Kraftfahrzeugen wurde dem Heranwachsenden untersagt. Neben einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr kommen allerdings noch Ordnungswidrigkeitenanzeigen auf den Fahrer zu. Zum einen, weil er ohne Licht unterwegs war, zum anderen, weil er seine Ladung - in diesem Fall den Bierkasten - nicht sicher verstaut hatte.
Selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung darf Ladung nicht verrutschen, umfallen oder hin- und herrollen. So sieht es die Straßenverkehrsordnung vor, die auch für E-Scooter gilt.
Ein weiterer Elektrokleinstfahrzeug-Fahrer ist der Besatzung eines Streifenwagens am späten Samstagabend in Porta Westfalica aufgefallen. Die Beamten waren gegen 23 Uhr auf der Freiherr-vom-Stein-Straße in Richtung Minden unterwegs, als ihnen in der Dunkelheit ein E-Scooter auffiel, der in selber Richtung unterwegs war.
Bei einer anschließenden Kontrolle nahmen auch hier den Beamten starken Alkoholgeruch wahr. Zusätzlich stellten die Polizisten noch Cannabisgeruch und drogentypische Auffälligkeiten fest. Der 31-jährige Mindener musste deswegen auf der Polizeiwache eine Blutprobe über sich ergehen lassen.
Weil der Roller ohne gültigen Versicherungsschutz im Straßenverkehr unterwegs war und hinsichtlich der Individualnummer der Verdacht bestand, dass diese absichtlich unkenntlich gemacht wurde, stellten die Beamten den Scooter wegen Verdacht des Diebstahls sicher. Auf den Mann kommt nun eine Anzeige zu.
Auch ein E-Scooter gilt vor dem Gesetz als Kraftfahrzeug. Es muss sich also genauso wie beim Auto an die 0,5 Promillegrenze gehalten werden. Denn, wer alkoholisiert fährt, gefährdet nicht nur andere, sondern auch seinen Führerschein. Die Polizei appelliert deshalb an Alle: Verzichten Sie auf Alkohol am Steuer!
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