Polizei stoppt nächtliche Trunkenheitsfahrten

Alle neun Minuten kam es 2023 in Mecklenburg-Vorpommern zu einem Verkehrsunfall. Alle zwei Stunden kamen dabei sogar Personen zu schaden. Eine der Hauptunfallursachen ist und bleibt dabei das Fahren unter Alkoholeinfluss. Durch aufmerksame Beamtinnen und Beamte im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg konnten in der vergangenen Nacht jedoch mehrere solcher möglichen Unfälle verhindert werden. In der Zeit zwischen gestern Abend (24.07.2024) 20:00 Uhr und heute Morgen (25.07.2024) 05:00 Uhr wurden in den drei Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Mecklenburgischen Seenplatte und Vorpommern-Rügen insgesamt zehn Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol und eine unter dem Einfluss von Drogen festgestellt. Traurige Spitzenreiterin war dabei eine Radfahrerin aus Greifswald - der Atemalkoholtest ergab bei ihr einen Wert von 3,08 Promille. Die meisten Verstöße wurden jedoch bei Autofahrern festgestellt. Auch einem E-Scooter-Fahrer aus Grimmen wurde mit 1,22 Promille die Weiterfahrt untersagt. Mit solchen Feststellungen leistet die Polizei einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wir möchten an dieser Stelle daher nochmals an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer appellieren: Lassen Sie ihr Fahrzeug stehen, wenn Sie etwas getrunken haben - das gilt auch für Fahrräder und E-Scooter. Rufen Sie sich ein Taxi oder gehen Sie zu Fuß von der Grillfeier mit Freunden nach Hause. Planen Sie eine Abholung ein, wenn Sie zur Geburtstagfeier geladen sind. Das rettet im Zweifel Ihr Leben und das der anderen Verkehrsteilnehmer. Übrigens: Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol stellt - je nach festgestelltem Atemalkoholwert - eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) dar. Bei Autofahrern gilt ein Grenzwert von 0,5 Promille, bei Fahranfängern sogar 0,0 Promille. Bei Fahrradfahrern liegt dieser Wert aktuell bei 1,6 Promille und für E-Scooter-Fahrer gelten die Grenzwerte analog zu Pkw-Fahrern. Alle Werte, die diese Grenzwerte überschreiten, werden als Straftat eingestuft. Zudem werden in allen Fällen, abhängig vom festgestellten Promillewert, hohe Bußgelder und Fahrverbote verhängt. Rückfragen bitte an: Für Medienvertreter: Caroline Kohl Polizeipräsidium Neubrandenburg Pressestelle Telefon: 0395/5582-2041 E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de Für Hinweise und Fragen aus der Bevölkerung: Bitte an die im Text angegebene Dienststelle bzw. die Internetwache oder jedes andere Polizeirevier wenden! Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende: Polizeipräsidium Neubrandenburg Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst Telefon: 0395 5582 2223 E-Mail: elst-pp.neubrandenburg@polmv.de